Am Dienstag bestätigte die Wiener Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit des Hauptverdächtigen Beran A. in den Ermittlungen zu einem geplanten Terroranschlag auf ein Konzert von Taylor Swift.

Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass keine Schuldausschließungsgründe vorliegen. Damit könnte der 19-Jährige im Falle einer Anklage nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt werden. Der Verdächtige befindet sich seit sechs Monaten in Untersuchungshaft.
Anschlagspläne
Beran A. steht im Verdacht, einen Terroranschlag auf ein Konzert von Taylor Swift am 9. August 2024 im Wiener Ernst-Happel-Stadion geplant zu haben. Laut Ermittlungen hatte der Verdächtige Sprengstoff aus Alltagschemikalien hergestellt, der ausreichend für eine Sprengkapsel war. Außerdem fanden Ermittler bei einer Hausdurchsuchung Waffen wie eine Machete und elektronische Zündvorrichtungen. Der Verdächtige soll im Namen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ gehandelt haben, mit dem Ziel, möglichst viele Fans vor dem Stadion zu töten.
Bekannter des Hauptverdächtigen bereits angeklagt
Neben Beran A. ist auch ein Bekannter, ein 19-jähriger Iraker, in den Fokus der Ermittlungen geraten. Ihm wird vorgeworfen, über soziale Medien Propaganda für den IS betrieben und Mitglieder angeworben zu haben. Er legte zudem einen Treueschwur auf einen IS-Anführer ab. Gegen den Iraker, der ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt, wurde eine rechtskräftige Anklage eingereicht. Der Prozess findet am 10. Februar 2025 vor einem Schöffensenat statt und deutet aufgrund fehlender Zeugen auf ein Geständnis hin.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten sind weiterhin im Gange. Neue Auswertungen von Handys und Chats belasten Beran A. schwer. Während die beiden Verdächtigen einen geplanten Anschlag abstreiten, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Verstößen gegen das Waffengesetz. Die Strafverfolgungsbehörden arbeiten daran, weitere Beweise zu sichern, um die Anschuldigungen endgültig zu klären.
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