Start News Chronik
4 Tote

Terroranschlag in Wien: Urteile gekippt

(FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA)
(FOTO: EPA-EFE/CHRISTIAN BRUNA)

In einer bedeutenden Wendung im Fall des Terroranschlags in Wien hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Urteile gegen fünf Männer teilweise aufgehoben. Nun muss der Fall erneut vor Gericht gebracht werden, allerdings in separaten Verfahren. Die ersten beiden Angeklagten werden bereits am 7. Februar vor Gericht erscheinen.

Die ursprünglichen Urteile gegen mehrere Unterstützer des Attentäters wurden vom OGH Anfang Dezember aufgrund von Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben. Dies hat eine Neudurchführung der Verhandlung zur Folge. Der Fokus der neuen Verhandlungen wird auf der Frage liegen, ob die Angeklagten Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren.

Erste Angeklagte im Februar vor Gericht

Die ersten beiden Angeklagten, ein 22- und ein 23-Jähriger, müssen sich bereits am 7. Februar wegen terroristischer Vereinigung vor einem Schöffensenat verantworten. Beide wurden nach einer mehrmonatigen Verhandlung vom Vorwurf der Beteiligung am Mord in Verbindung mit terroristischen Straftaten freigesprochen. Sie wurden jedoch wegen Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) und Verbreitung von IS-Propagandamaterial zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt.

Urteile gegen Hauptangeklagte bleiben bestehen

Die Urteile gegen die vier Hauptangeklagten, die den Attentäter direkt unterstützt hatten, sind seit dem 4. Dezember rechtskräftig. Sie erhielten für ihre Taten zweimal lebenslänglich, einmal 20 Jahre und einmal 19 Jahre Haft. Die neuen Verhandlungen betreffen diese Angeklagten jedoch nicht.

Aus Gründen der Prozessökonomie wird der Prozess in separate Verfahren aufgeteilt. Für die drei Hauptangeklagten, die vom Erstgericht streng bestraft wurden, beginnen die Verhandlungen Anfang März. Die genauen Termine stehen noch aus.

Waffenvermittler legte Berufung ein

Ein besonderer Fall ist der des Waffenvermittlers, ein 33-jähriger Tschetschene. Er wurde für die Vermittlung der beim Anschlag verwendeten Waffen zu lebenslanger Haft verurteilt, obwohl feststeht, dass er mit dem IS nichts zu tun hatte und in kein terroristisches Netzwerk eingebunden war. Gegen dieses Urteil hat der Mann Berufung eingelegt, die noch anhängig ist.