Ein 16-jähriger Salzburger muss nach einer Beleidigung des Bundespräsidenten tief in die Tasche greifen. Der Jugendliche hatte am 23. April vor einem Gebäudeeingang abfällige Bemerkungen über das Staatsoberhaupt gemacht – ohne zu bemerken, dass ein Polizeibeamter in Hörweite stand. Der Beamte schritt umgehend ein, kontrollierte den Teenager und verhängte eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro wegen Störung der öffentlichen Ordnung.
Da der Schüler über kein eigenes Einkommen verfügt, legte er gegen die Höhe des Strafbetrags Einspruch ein. Vor Gericht räumte er zwar die Beleidigung ein, bat jedoch um eine Reduktion der Geldbuße. Das Gericht zeigte Verständnis für die finanzielle Situation des Jugendlichen und senkte die Strafe auf 100 Euro.
Wie die Kronen Zeitung berichtet, hätte die Höchststrafe für dieses Vergehen in Österreich bis zu 500 Euro betragen können.
Berücksichtigung der Jugend
Das Salzburger Gericht berücksichtigte bei der Strafbemessung ausdrücklich die fehlenden eigenen Einkünfte des Jugendlichen. In Österreich ziehen Gerichte bei Minderjährigen die finanzielle Situation regelmäßig in die Entscheidung ein. Der Fall zeigt, dass auch bei Verwaltungsstrafen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt – besonders wenn es sich um Schüler ohne eigenes Einkommen handelt.