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Bluttat

Todesserie im Hafturlaub: Ex-Bordellboss erschießt Mechaniker

Todesserie im Hafturlaub: Ex-Bordellboss erschießt Mechaniker
Symbolfoto. FOTO: iStock/Spitzt-Foto
3 Min. Lesezeit |

Ein 67-jähriger Mann hat während seines genehmigten Hafturlaubs einen Automechaniker erschossen und eine Frau aus dem Rotlichtmilieu schwer verletzt, bevor er sich selbst das Leben nahm.

Der Täter, Josef P., eine ehemalige Größe aus dem Rotlichtmilieu, hatte die Tat auf Facebook angekündigt: „Es wird viel schneller kommen, als ihr alle denken könnt. Die Überraschung wird groß sein.“ Diese Nachricht veröffentlichte er am 6. Juli.

Der Vorbestrafte verbüßte gerade eine einjährige Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt, die eigentlich erst im Dezember 2025 geendet hätte. Am Wochenende befand er sich im Rahmen des Entlassungsvollzugs auf genehmigtem Ausgang, als er die Tat beging.

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Bluttat am Imbissstand

Die Bluttat ereignete sich am Sonntag an einem Imbissstand in Traiskirchen, wo beide Opfer arbeiteten. Der Ex-Bordellbetreiber lauerte dem 56-jährigen Automechaniker und der jungen Frau auf und feuerte mit einer illegal besessenen Schrotflinte auf offener Straße. Während der Mann seinen Verletzungen erlag, wurde die schwer verletzte Frau per Rettungshubschrauber in eine Wiener Klinik transportiert. Ihr Zustand ist nicht lebensbedrohlich.

Flucht und Suizid

Nach der Tat flüchtete Josef P. mit seinem Fahrzeug, stellte dieses ab und nahm sich in einem nahegelegenen Weingarten das Leben. Die Ermittler untersuchen derzeit, ob Eifersucht als Tatmotiv eine Rolle spielte. Wie Polizeisprecher Johann Baumschlager mitteilte, unterlag der Täter einem Waffenverbot und besaß die Tatwaffe illegal.

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Das Landeskriminalamt Niederösterreich führt die Ermittlungen, während das Justizministerium eine gründliche Untersuchung der Umstände eingeleitet hat.

Kritik an Bewilligungspraxis für Hafturlaube

Der Fall wirft Fragen zur Genehmigungspraxis von Haftunterbrechungen auf. In Österreich können laut Strafvollzugsgesetz Freigänge im Rahmen des Entlassungsvollzugs erst nach Verbüßung der Hälfte der Strafe gewährt werden – sofern eine positive Prognose vorliegt. Justizexperten betonen, dass die psychologische Beurteilung und Risikoeinschätzung vor solchen Genehmigungen zentral sind.

Die Ankündigung auf sozialen Medien hätte möglicherweise als Warnsignal dienen können. Seit 2017 gibt es in Österreich verstärkte Bemühungen, Online-Aktivitäten von Straftätern im Vollzug zu überwachen, allerdings fehlt es oft an Personal und technischen Mitteln für ein flächendeckendes Monitoring. Die Volksanwaltschaft hatte in früheren Berichten wiederholt auf Lücken im System der Gefährderüberwachung hingewiesen.

Der Österreichische Strafvollzugsdienst verweist darauf, dass jährlich über 3.000 Ausgänge im Rahmen der Resozialisierung genehmigt werden, wobei die Missbrauchsquote unter zwei Prozent liegt. Die Justizministerin kündigte eine umfassende Prüfung der Bewilligungsverfahren an, um ähnliche Vorfälle künftig zu verhindern.

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KO KOSMO-Redaktion
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