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BOSNIEN-HERZEGOWINA

Todesstrafe in der Republika Srpska abgeschafft

(FOTO: zVg.)

Der bosnisch-herzegowinische Verfassungsgerichtshof veröffentlichte im offiziellen Bundesblatt des Landes die Entscheidung bezüglich der Todesstrafe in der Republika Srpska.

Am 4. Oktober 2019 wurde im Volksrat der Republika Srpska über den Artikel 11 (2) in der Verfassung der Republika Srpska abgestimmt, laut welchem „die Todesstrafe bei schwersten Straftaten zu verhängen sei“.

Das Gericht entschied, dass dieser Artikel dem Artikel II/2. der bosnisch-herzegowinischen Verfassung nicht entspricht, der sich auf die Europäische Konvention für den Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten bezieht.

Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Todesstrafe in der Republika Srpska nun offiziell abgeschafft wird. Das Urteil des VGH soll in den nächsten Tagen rechtskräftig werden.