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Arbeiterkammer

Trotz 45 Jahren Schwerarbeit: Pension für 60-Jährigen abgelehnt

(FOTO: iStock/photovs)
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Ein 60-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding wollte nach 45 Jahren harter Arbeit endlich seine wohlverdiente Schwerarbeitspension antreten. Doch zur Überraschung des langjährigen Beschäftigten wurde sein Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt.

Anspruch auf Schwerarbeitspension

Um Anspruch auf die Schwerarbeitspension zu haben, müssen Arbeitnehmer Tätigkeiten ausüben, die als besonders belastend eingestuft sind, wie zum Beispiel unregelmäßige Nachtarbeit oder regelmäßige Arbeit bei extremen Temperaturen. Bei Männern zählt Arbeit als körperlich besonders schwer, wenn sie in einer Acht-Stunden-Schicht mindestens 2.000 Kalorien verbrauchen. In vielen Fällen, wie auch bei diesem Lkw-Fahrer, gehören dazu nicht nur das Fahren, sondern auch das Heben und Tragen schwerer Lasten.

Ablehnung trotz erfüllter Bedingungen

Trotz Erfüllung dieser Voraussetzung wurde der Antrag des Betroffenen abgelehnt. Die PVA argumentierte, dass der Fahrer nicht genügend Versicherungs- und Schwerarbeitsmonate vorweisen konnte. Diese Entscheidung stieß auf großes Unverständnis und führte dazu, dass die Arbeiterkammer (AK) Schärding im Namen des Mannes gegen diesen Bescheid klagte.

Gericht gibt dem Antragsteller Recht

Das Gericht entschied zugunsten des Lkw-Fahrers. Nach Anhörung der Schilderungen des Mannes sowie der Auswertung eines Gutachtens kam das Gericht zu dem Schluss, dass alle erforderlichen Bedingungen erfüllt wurden. Somit konnte der 60-Jährige doch in die Schwerarbeitspension gehen.

Systemische Probleme

Die Arbeiterkammer wies darauf hin, dass dieser Fall kein Einzelfall sei. „So erfreulich die gewonnene Klage für unser Mitglied ist, müssen wir aber oftmals feststellen, dass dies leider kein Einzelfall ist“, erklärte AK-Präsident Andreas Stangl. Er betonte, dass die Regelung zur Schwerarbeitspension dringend im Sinne der Versicherten überarbeitet werden müsse. Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel und Schichtdienste belasten viele Menschen so stark, dass das Erreichen des Regelpensionsalters für sie kaum möglich ist. „Ihnen muss es leichter gemacht werden, in Schwerarbeitspension gehen zu können“, so Stangl weiter.