Eine hochrangige Wiener Polizistin muss sich derzeit wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Die Vorwürfe, denen sie sich stellt, sind ebenso ungewöhnlich wie die Umstände, die zu ihrer Anklage führten.

Eine Bekanntschaft auf Facebook
Im Februar 2022 lernte die Polizistin einen jungen Mann über Facebook kennen. Es wurden zahlreiche Telefonate geführt, Fotos und Videos ausgetauscht. Als sie sich dann das erste Mal persönlich treffen sollten, entschloss sich die Beamtin, Nachforschungen über ihren neuen Bekannten anzustellen. Dazu nutzte sie sämtliche dienstliche Informationsquellen und Systeme – von der Personenfahndung über das Schengener Informationssystem bis hin zum Zentralen Melderegister. Diese Abfragen führte sie nach eigener Aussage „aus Neugierde“ durch.
Erste Begegnung im Museumsquartier
Bereits beim ersten Treffen im Wiener Museumsquartier konfrontierte sie den Mann mit Informationen über dessen Vorstrafen – sie wusste, dass er bereits in Haft gewesen war. Der Zeuge, der sich als ihr Ex-Freund herausstellte, bestätigte diese Aussage vor Gericht und fügte hinzu: „Sie hat mir gesagt, dass sie nachgeschaut hat. Und meinte, das macht sie bei jedem.“
Beziehungsprobleme und dienstliche Folgen
Die daraus entstehende Beziehung beschrieb der Ex-Freund als „unruhig und toxisch“. Laut den Akten kam es zu einem Vorfall von Körperverletzung durch ihn und einer gefährlichen Drohung durch sie. Dabei soll die Polizistin ihre Dienstwaffe auf der Kommode im Vorzimmer aufbewahrt und dem Zeugen gedroht haben: „Entweder erschieße ich irgendwann dich oder mich selber.“
Verteidiger Thomas Preisinger griff diese Details im Prozess auf und befragte die Zeugen zu der Dienstwaffe. Fotos zeigten markante Klebestreifen auf der Pistole, die zur Identifizierung bei Zivilpolizisten verwendet wurden – ein Merkmal, das den Aussagen des Zeugen widersprach.
Die Verteidigung und der Vorwurf der Amtsmissbrauchs
Vor Gericht wies die Polizistin alle Vorwürfe zurück. Sie habe die Abfragen in den Systemen ausschließlich dienstlich durchgeführt, da der Mann ihr in einem Telefonat Drogen angeboten habe. Dies habe sie als Hinweis aufgefasst und dementsprechend gehandelt. Der Zeuge bestritt vehement, jemals über Drogen gesprochen zu haben. Er betonte, dass solch ein Gespräch nie stattgefunden habe.
Zudem zeigte sich der Zeuge empört darüber, dass ihm die Polizistin während der Beziehung ein Foto von einem Ermittlungsakt auf sein Privattelefon geschickt habe.
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Urteil
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Julia Matiasch verurteilte die Polizistin wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu elf Monaten bedingter Haft. „Ihre Verantwortung macht für uns überhaupt keinen Sinn“, kommentierte die Richterin das Urteil. Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung wurde die Beamtin jedoch freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.