Start News
GERICHT

Trotz Abschieberegel: Bosnischer Gewalttäter (26) darf im Land bleiben

Bosnier Schweiz Abschiebung Gericht Haft
Das Migrationsamt hat ihm bereits die Aufenthaltsbewilligung entzogen, doch der Richter rettete den Bosnier vor der Abschiebung. Foto: iStockPhoto/Wikipedia

Der Fall eines 26-jährigen mehrfach verurteilten Bosniers sorgt derzeit für Diskussionen.

Der bosnisch-stämmige Milan, wie ihn die Schweizer Medien nennen, ist in der Schweiz geboren, zur Schule gegangen und dort aufgewachsen. Gleichzeitig ist er in unserem Nachbarland kein unbeschriebenes Blatt: angefangen von kleinen Verkehrsdelikten bis zu schwerer Körperverletzung, für die er 2 ½ Jahre in der Haft absitzen musste.

Richter lässt ihn im Land bleiben

Eigentlich hätte er aufgrund seines bosnischen Passes nach all den Straftaten abgeschoben werden müssen. Das Schweizer Migrationsamt hat ihm auch die Niederlassungsbewilligung offiziell entzogen. Allerdings hat nun das Verwaltungsgericht zugunsten von Milan entschieden und ihm einen Verbleib zugesichert.

Grund: Bosnien ist für ihn ein unbekanntes Land

Die Entscheidung begründete das Verwaltungsgericht damit, dass Milan sein ursprüngliches Heimatland Bosnien kaum kenne. Zum letzten Mal war Milan in Bosnien, als sein Vater 2009 beerdigt wurde. Ebenso ein Grund war auch seine traumatische Kindheit mit seinem schwer gewalttätigen und alkoholkranken Vater. Laut dem Verwaltungsgericht arbeitet der Bosnier an sich und sei seit der Haftentlassung nicht mehr gewalttätig geworden.