Start Politik
UMSTRITTENE NOVELLE

Trotz Mega-Protesten: Neue Corona-Regeln fixiert

POLIZEI_CORONA_REGELN
(FOTOS: iStockphotos)

Zur neuen Corona-Gesetzesnovelle hat es insgesamt 35.000 Stellungnahmen gegeben – ein neuer Rekord. Jetzt kommt sie trotzdem, allerdings mit Änderungen.

Die umstrittene Novelle zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz hat am Donnerstag den Gesundheitsausschuss des Nationalrats passiert – allerdings nur mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Zur ursprünglichen Fassung gingen über 35.000 Stellungnahmen im Parlament ein. Riesig war etwa der Protest gegen die geplanten Maßnahmen wie verpflichtende Tests statt FFP2-Masken-Alternative für Lehrer und Beamte. Nun wurde eine abgeänderte Version Richtung Plenum geschickt.

Für Kopfschütteln hatten zudem auch neue Strafen sowie Kontrollmöglichkeiten im öffentlichen und privaten Bereich gesorgt. So war etwa eine sogenannte „Vier-Personen-Regel“ in der Gesetzesnovelle vorgesehen. Demnach hätte schon ein Treffen von vier Leuten als Veranstaltung gegolten.

Was davon nach der Änderung noch übrig ist? Relativ viel, wie der neue Entwurf zeigt. Im Antrag ist etwa die Rede von der Regelung von Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten, „soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist“.

Neue Auflagen für Treffen und Zusammenkünfte
In der jüngsten Version des Gesetzesentwurfs ist die Regel nun gänzlich neu definiert worden, als eine Art „Negativformulierung“. Konkret lautet die Veranstaltungsregel in der abgeänderten Novelle: Nicht geregelt werden dürfen Zusammenkünfte von weniger als fünf Personen aus weniger als drei Haushalten einschließlich sechs minderjährige Kinder dieser Personen und Minderjährige, denen gegenüber diese Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen.“

Erleichtert werde zudem die Verhängung von Ausgangsregelungen. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Wenn die Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, darf sie nur für maximal zehn Tage gelten. Weiters kann laut COVID-19-Maßnahmengesetz beim Betreten bestimmter Orte die Durchführung von SARS-CoV-2-Tests sowie das Mitführen des entsprechenden Nachweises als Auflage verordnet werden. Dies gilt auch für Arbeitsorte, „an denen wegen der Art der Tätigkeit und des unmittelbaren physischen Kontakts zu anderen Personen eine erhebliche Gefahr der wechselseitigen Ansteckung“ mit dem Coronavirus besteht.

Zwingende Tests statt Maske dürfen kommen
Ausnahmen gibt es nur für Betriebsstätten, Verkehrsmittel oder bestimmte Orte, die zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dienen. Änderungen gibt es auch bei den Strafrahmen: Illegal gewerbsmäßig organisierte Zusammenkünfte werden künftig mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet.

Auch die sogenannten „Impfprivilegien“ sind in der Novelle erstmals enthalten. So werden gegen COVID-19 geimpfte Personen beim Betreten von Betriebsstätten etwa mit jenen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, gleichgestellt. Dies sei „im Lichte der fortschreitenden Impfkampagne auch aus verfassungsrechtlichen Gründen“ erforderlich, heißt es unter anderem in den gesetzlichen Erläuterungen.

Rechtliche Grundlage für „Grünen Pass“
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erklärte, der Begutachtungsprozess habe wertvolle Rückmeldungen geliefert.  Es seien auch viele Vorschläge eingearbeitet worden. Wesentlich sei, dass nunmehr auch die rechtliche Grundlage für die Einführung des „Grünen Passes“ in Österreich geschaffen werde. Dieser sei angelehnt an den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission für einen europaweiten „grünen digitalen Nachweis“, der den freien Personenverkehr in Zeiten von Corona gewährleisten soll.Der Minister rechnet damit, dass das Dokument ab Mitte April alle Corona-Testergebnisse enthalten wird, ab Juni sollen dann auch die Impfungen aufgenommen werden. Selbstverständlich orientiere man sich bei der Konzeption an der europäischen Gesamtplanung, versicherte er.

Quellen und Links: