Ein aufmerksamer Fahrgast wurde zum Retter in höchster Not, als ein vorbestrafter Mann in der Wiener U-Bahn eine bewusstlose Frau ins Visier nahm.
Ein 30-jähriger Mann wurde am Freitag in Wien zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem er versucht hatte, eine bewusstlose Frau in der U-Bahn-Linie U3 zu missbrauchen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nur durch das beherzte Eingreifen eines aufmerksamen Mitfahrenden und die anschließende Alarmierung der Polizei durch weitere Fahrgäste konnte die Tat verhindert werden.
Die 29-jährige Betroffene hatte die Nacht vom 7. auf den 8. August mit Freundinnen im Volksgarten in Wien verbracht. Nach dem Konsum von Wein und Espresso Martini verlor sie auf dem Heimweg das Bewusstsein. Bei ihrer späteren Aussage gegenüber den Ermittlern äußerte sie den Verdacht, dass möglicherweise K.O.-Tropfen im Spiel gewesen sein könnten, da die Getränke zeitweise unbeaufsichtigt waren.
Überwachungsaufnahmen dokumentierten, wie die junge Frau in der U-Bahn bewusstlos wurde. Der Angeklagte wartete gezielt ab, bis alle anderen Fahrgäste ausgestiegen waren, bevor er sich an der wehrlosen Frau vergreifen wollte. Ein an der folgenden Station zugestiegener Passagier durchkreuzte den Plan des Täters, indem er ihn direkt konfrontierte.
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Vor dem Schöffensenat schilderte dieser Zeuge, dass die Frau vollkommen bewusstlos gewesen sei. Er habe sofort andere Fahrgäste zur Unterstützung herangezogen. Der U-Bahn-Fahrer verständigte über die Leitstelle umgehend Polizei und Rettungsdienst. Der geständige Täter wurde festgenommen und befand sich bis zum Prozess in Untersuchungshaft.
Täters Verteidigung
Die Staatsanwältin kontrastierte in ihrem Plädoyer den ursprünglich schön geplanten Abend mit dem späteren Geschehen. Der Angeklagte hingegen schob sein Verhalten auf massiven Drogenkonsum. Der ungarische Staatsbürger, gegen den in Österreich ein Aufenthaltsverbot besteht, hatte eine Therapie abgebrochen und sich von seiner Mutter ein Hotelzimmer in Wien finanzieren lassen.
Unter dem Einfluss eines Cocktails aus Crystal Meth, Marihuana, Substitol, diversen Medikamenten und Alkohol war er in die U-Bahn gestiegen. Vor Gericht gab der Angeklagte an, sein Kopf sei völlig chaotisch gewesen und er könne sich an nichts erinnern. Als der Richter nachfragte, ob er auf Unzurechnungsfähigkeit plädiere, entgegnete er lediglich, er schäme sich. Eine Vorführung des Überwachungsvideos im Gerichtssaal lehnte er ab.
Urteilsverkündung
Sein Verteidiger bezeichnete den Vorfall als absoluten Tiefpunkt im Leben seines Mandanten, der nun anstrebe, drogen- und straffrei zu leben. Für den bereits siebenfach vorbestraften Mann war dies nicht der erste Gerichtstermin. Während der Verhandlung fiel er durch wiederholtes Grinsen auf, was die Staatsanwältin zu der Frage veranlasste, ob er die Situation amüsant finde.
Nach der Verkündung des Urteils wegen versuchten Missbrauchs einer wehrlosen Person – viereinhalb Jahre Haft plus Widerruf von zwei Monaten einer bedingten Entlassung – reagierte der Verurteilte schockiert.
Mit der Bemerkung, Österreich liebe pädophile Menschen, meldete er Berufung gegen die Strafhöhe an.