Urlaubsfreuden können schnell getrübt werden, wenn wichtige Dokumente oder Wertsachen verschwinden. Mit den richtigen Schritten lässt sich der Schaden jedoch begrenzen.
Wenn im Ausland der Reisepass, das Mobiltelefon oder die Geldbörse abhandenkommt, ist schnelles Handeln gefragt. Bei Diebstahl oder Verlust während des Urlaubs müssen Betroffene eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um größeren Schaden zu vermeiden und die Heimreise zu sichern.
Der erste Weg sollte zur örtlichen Polizeibehörde führen, um den Vorfall anzuzeigen. „Eine Kopie der Diebstahlanzeige ist unbedingt erforderlich – sie dient als Nachweis für die Ausstellung von Ersatzdokumenten und für spätere Versicherungsansprüche“, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Ohne diese polizeiliche Anzeige ist die Ausstellung von Ersatzdokumenten nicht möglich. Auch Versicherungen verlangen die Anzeige als Voraussetzung für eine Schadensregulierung.
Mit der polizeilichen Anzeige können Betroffene anschließend bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat einen Notpass beantragen. Existiert keine österreichische Vertretung im Urlaubsland, stellen auch Botschaften anderer EU-Staaten einen sogenannten EU-Rückkehrausweis („Emergency Travel Document“) aus.
Nach der Rückkehr nach Österreich ist eine erneute Diebstahlanzeige bei der heimischen Polizei notwendig. Erst danach kann bei der zuständigen Passbehörde ein neues Reisedokument beantragt werden.
Karten und Kennzeichen
Bei gestohlenen oder verlorenen Bank- und Kreditkarten ist umgehende Sperrung das oberste Gebot. Für österreichische Reisende steht die zentrale Sperrhotline 0049-116 116 zur Verfügung, die von allen großen Banken und Kartenanbietern unterstützt wird und rund um die Uhr erreichbar ist. Reisende sollten vorsorglich diese Nummer zusätzlich separat von ihren Reisedokumenten aufbewahren.
Wurde das Kennzeichen eines Fahrzeugs entwendet, empfiehlt sich eine Nachfrage bei der lokalen Polizei bezüglich der Weiterfahrt ohne oder mit selbst angefertigtem Ersatzkennzeichen. In Österreich ist dies zusammen mit einer Anzeige für maximal eine Woche gestattet.
Bei Diebstahl eines Mobiltelefons sollte die SIM-Karte umgehend über die Hotline des Mobilfunkanbieters gesperrt werden, um kostspielige Auslandsgespräche zu unterbinden. Moderne Smartphones von Android und Apple bieten zudem die Möglichkeit, das Gerät aus der Ferne zu sperren und persönliche Daten zu löschen.
Versicherungsschutz prüfen
Für Reisegepäck gibt es spezielle Versicherungen, die in der Regel auch Wertgegenstände abdecken. Zu beachten ist jedoch, dass Bargeld, Fahrkarten und Dokumente häufig vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Ein Blick in die Haushaltsversicherungspolizze kann sich lohnen, da diese oft eine „Außenversicherung“ beinhaltet.
In dringenden Notfällen können sich ÖAMTC-Mitglieder auch außerhalb regulärer Geschäftszeiten an die Rechtsberatung des Clubs wenden. Weitere Informationen sind auf www.oesterreich.gv.at sowie beim Außenministerium erhältlich.
Der ÖAMTC Reise-Service bietet umfassende Unterstützung – von der Reisevorbereitung bis zur Orientierungshilfe am Urlaubsort.