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Straßenverkehrsordnung

Urlaubsfalle Italien: Diese Verkehrsregeln kosten dich jetzt Führerschein im Urlaub (LISTE)

Italien Polizei
FOTO: iStock/Alberto Fornasari

Italiens neue Verkehrsregeln schlagen Wellen: Mit drakonischen Strafen und sogar Gefängnisdrohungen müssen nun auch österreichische Urlauber rechnen.

Italien hat seit Anfang des Jahres eine der strengsten Straßenverkehrsordnungen Europas in Kraft gesetzt. Der Senat in Rom verabschiedete im vergangenen Jahr eine umfassende Reform, die nun mit außerordentlich harten Sanktionen durchgesetzt wird. Die staatlichen Einnahmen aus Verkehrsstrafen, die sich bereits auf jährlich 1,8 Milliarden Euro belaufen, dürften durch die Neuregelungen weiter ansteigen.

Die verschärften Bestimmungen gelten nicht nur für einheimische Verkehrsteilnehmer, sondern treffen auch ausländische Besucher, darunter zahlreiche österreichische Urlauber. Selbst scheinbar harmlose Verstöße können teuer werden oder sogar zu Haftstrafen führen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Handy am Steuer

Wer ohne Kopfhörer telefoniert oder chattet, muss mit drastisch erhöhten Strafen rechnen. Es drohen Geldbußen von mindestens 250 Euro bis 1000 Euro. Beim ersten Verstoß ist ein einwöchiger Führerscheinentzug vorgesehen. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren wird es noch teurer: 1400 Euro Strafe, bis zu drei Monate Führerscheinentzug sowie acht bis zehn Strafpunkte. Verursacht der Fahrer dabei einen Unfall oder drängt ein anderes Fahrzeug ab, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs.

Offenes Autofenster

Ein aktueller Fall aus Vicenza zeigt, wie streng die Regeln ausgelegt werden: Ein Autofahrer erhielt eine Strafe von 42 Euro, weil er mit leicht geöffnetem Fenster geparkt hatte. Der Strafrahmen reicht sogar bis 173 Euro, je nach Lage. Die Polizei wertete das angekippte Fenster als Verstoß gegen die Pflicht, das Fahrzeug gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Auch zurückgelassene Autoschlüssel gelten als Ordnungswidrigkeit – mit dem Argument, dass dies Diebstahl oder Vandalismus begünstigen könnte.

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Alkohol am Steuer

Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,8 drohen 573 bis 2170 Euro Geldstrafe und drei bis sechs Monate Führerscheinentzug. Bei 0,8 bis 1,5 Promille wird es drastischer: 800 bis 3200 Euro, Haft bis zu sechs Monate und Führerscheinentzug bis zu einem Jahr. Ab 1,5 Promille setzt es bis zu 6000 Euro Strafe, sechs bis zwölf Monate Haft und ein Fahrverbot bis zu zwei Jahren – auch für ausländische Fahrer.

Alcolock für Alkoholsünder

Zusätzlich kann die Polizei den Einbau eines Alcolock-Systems anordnen, das den Motor nur startet, wenn der Fahrer keinen Alkohol im Blut hat – auf eigene Kosten.

Drogen am Steuer

Bereits ein positiver Schnelltest führt automatisch zu einem Führerscheinentzug für drei Jahre. Beim zweiten Verstoß wird der Schein lebenslang entzogen.

Zu schnell gefahren

Wer die erlaubte Geschwindigkeit um mehr als zehn km/h überschreitet, zahlt zwischen 173 und 694 Euro. Innerorts wird es noch teurer, beim Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren sind bis zu 880 Euro fällig und der Führerschein kann für bis zu 30 Tage entzogen werden. Ab 40 km/h zu schnell: 2170 Euro Strafe, ab 60 km/h: 3300 Euro und bis zu ein Jahr Fahrverbot – auch für Urlauber, deren Führerschein nach Hause geschickt wird.

Fahranfänger

Für Fahranfänger wird das Fahrverbot für leistungsstarke Fahrzeuge auf drei Jahre verlängert. Autos mit über 75 kW (rund 100 PS) sind in dieser Zeit tabu.

Schwere Verkehrsdelikte

Bei Fahrerflucht wird der Führerschein lebenslang entzogen. Wer im Straßenverkehr eine Person tötet, muss mit zwei bis sieben Jahren Haft rechnen – bei schweren Fällen bis zu zwölf Jahre.

E-Roller-Regeln

Für E-Roller gilt: Kennzeichen, Helm und Versicherung sind Pflicht. Das Fahren auf Radwegen und in Fußgängerzonen ist verboten. Parken ist nur noch in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Falschparken

Parken auf Behindertenplätzen oder bei Öffi-Haltestellen kostet für Mopeds und Motorräder bis zu 328 Euro, bei Autos bis zu 660 Euro.

Keine Versicherung?

Fahren ohne Versicherung wird mit 866 bis 3471 Euro bestraft. Das Fahrzeug wird beschlagnahmt.

Tieraussetzung

Wer ein Tier aussetzt, muss mit Führerscheinentzug zwischen sechs und zwölf Monaten rechnen. Kommt es dabei zu einem Unfall mit Verletzten oder Toten, drohen bis zu sieben Jahre Haft.