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Urlaubsfalle Italien: Weitreichende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge

Auto Diesel Abgase
(FOTO: iStock)

Italiens Urlaubsparadiese werden für Dieselfahrer zur Sperrzone. Ab Herbst 2025 trifft es Euro-5-Fahrzeuge in beliebten Regionen mit unterschiedlich strengen Zeitfenstern.

Ab Oktober 2025 treten in Italien weitreichende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 in Kraft. Die Regelungen gelten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern und betreffen zahlreiche bei Urlaubern beliebte Regionen. Besonders rigoros werden die Beschränkungen in Venetien umgesetzt, wo für Euro-5-Diesel ein generelles Fahrverbot ohne zeitliche Einschränkungen gilt. Dies betrifft prominente Reiseziele wie Venedig, Verona und die Gardasee-Region.

In der Lombardei mit Touristenmagneten wie Mailand, Bergamo und Como dürfen betroffene Fahrzeuge täglich zwischen 7:30 und 19:30 Uhr nicht fahren. Die Emilia Romagna mit Bologna, Parma, Ravenna und Badeorten wie Rimini verhängt werktags von 8:30 bis 18:30 Uhr Fahrverbote. Weniger streng sind die Maßnahmen im Piemont, wo die Einschränkungen zunächst nur im Winterhalbjahr vom 15. September bis 15. April an Werktagen tagsüber gelten. Zu dieser Region gehören Turin, das Weinanbaugebiet Langhe und die Gegend um den Lago Maggiore.

Regionale Unterschiede

Die Verbote gelten unabhängig vom Zulassungsland – österreichische Urlauber sind somit ebenso betroffen wie italienische Fahrzeughalter. Eine spezielle Umweltplakette ist nicht erforderlich, allerdings sind die gesperrten Zonen durch Beschilderung gekennzeichnet. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 168 Euro. Wiederholte Missachtungen können sogar zu temporären Fahrverboten führen, die auch im Heimatland durchsetzbar sind.

Konsequenzen für Reisende

Reisende mit betroffenen Fahrzeugen sollten ihre Routenplanung und Zwischenstopps sorgfältig prüfen. Moderne Navigations-Apps bieten inzwischen aktuelle Informationen zu Umweltzonen.

Wer die Regelungen missachtet, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht sogar ein temporärer Führerscheinentzug von bis zu einem Monat, der auch für EU-Bürger gilt.

Alternativen für Urlauber

Für Touristen mit Euro-5-Dieselfahrzeugen bieten sich verschiedene Alternativen an. Da es bislang keine flächendeckenden Ausweichparkplätze an den Stadtgrenzen gibt, empfiehlt sich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Elektroautos oder Mietwagen mit zulässiger Abgasnorm.

Besonders Camper und Wohnmobilreisende sollten ihre Routen neu planen, da die Fahrverbote auch für Wohnmobile mit Euro-5-Diesel gelten. Kleinere Gemeinden unter 30.000 Einwohnern und ländlichere Gebiete außerhalb der Verbotszonen bleiben weiterhin mit betroffenen Fahrzeugen erreichbar und bieten alternative Urlaubsziele.