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Urlaubsfotos aus Dubai – Linzerin verliert Sozialhilfe

Urlaubsfotos aus Dubai – Linzerin verliert Sozialhilfe
FOTO: iStock/Stadtratte/SHansche
2 Min. Lesezeit |

Eine 50-jährige Linzerin verliert die Hälfte ihrer Sozialhilfe. Der Grund: Urlaubsfotos in sozialen Medien. Die Behörde bleibt hart.

In Oberösterreich sorgt ein aktueller Fall für Aufsehen, bei dem einer 50-jährigen Frau aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz die Sozialhilfe drastisch gekürzt wurde. Der Grund: Sie hatte Fotos von ihren Reisen ins Ausland in sozialen Medien geteilt. Die zuständige Behörde entschied daraufhin, die finanzielle Unterstützung sowohl für die Frau als auch für ihren 16-jährigen Sohn um 50 % zu reduzieren.

Hintergrund der Entscheidung

Wer Sozialhilfe bezieht, muss sich an strenge Regeln halten. Besonders das Thema Urlaub sorgt immer wieder für Diskussionen. Eine 50-jährige Frau aus Linz wollte nicht akzeptieren, dass ihre Beihilfe gekürzt wurde, weil sie Bilder aus dem Ausland in sozialen Medien postete. Doch die Vorschriften in Oberösterreich sind klar: Urlaub ist für Sozialhilfeempfänger nicht vorgesehen.

Ein Appell der Frau an den Bürgermeister, diese Entscheidung zu überdenken, blieb ohne Erfolg. Hintergrund der Entscheidung ist die Argumentation der Behörde, dass die Frau seit dem Jahr 2015 bereits über 34.000 Euro an Sozialhilfe bezogen habe.

Strenge Vorschriften für Sozialhilfeempfänger

In Oberösterreich gibt es klare Richtlinien für die 5300 Sozialhilfeempfänger. „Urlaub ist nicht vorgesehen“, erklärt Helmut Mitter, Leiter der Sozialhilfe in Linz, gegenüber der „Krone“. Wer außerhalb des Bundeslandes übernachtet, muss dies der Bezirksbehörde melden. Ohne triftigen Grund ruht die Sozialhilfe während dieser Zeit. Aufenthalte in Krankenhäusern oder zu Rehabilitationszwecken sind jedoch ausgenommen. Zudem dürfen Sozialhilfeempfänger bis zu 14 Tage pro Jahr aus nachvollziehbaren Gründen außerhalb Oberösterreichs verbringen, etwa für familiäre Ereignisse.

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Kontrollen und Konsequenzen

Die Behörden überprüfen regelmäßig, ob sich Sozialhilfeempfänger an die Regeln halten. Kontoauszüge, Hinweise Dritter und Fotos in sozialen Medien können als Beweise dienen. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit Kürzungen oder Streichungen der Beihilfe rechnen. Jährlich sind rund 500 Personen davon betroffen. Dennoch besteht die Möglichkeit, erneut Unterstützung zu beantragen, wenn sich Betroffene nachweislich um Eigenversorgung bemühen.

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KO KOSMO-Redaktion
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