In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit hat der deutsche Discounter Aldi Süd eine vorläufige Verkaufssperre für seine „Dubai-Schokolade“ auferlegt bekommen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln, das in der Namensgebung eine Irreführung der Verbraucher sieht. Die Schokolade, die ursprünglich in den Aldi-Filialen in Deutschland verkauft wurde, stammt tatsächlich aus der Türkei, obwohl der Name auf einen geografischen Bezug zu Dubai hindeutet.

In Österreich hat dieses Urteil hingegen keine unmittelbaren Auswirkungen. Hofer, die zu Aldi Süd gehörende Einzelhandelskette, verkauft die verbleibenden Bestände der umstrittenen Schokolade weiterhin. Laut Unternehmensangaben wird auf der Verpackungsrückseite deutlich deklariert, dass die Schokolade aus der Türkei stammt, sodass keine Irreführung vorliege.
Rechtliche Grundlagen und Reaktionen
Der rechtliche Rahmen, der zu der einstweiligen Verfügung führte, basiert auf der Feststellung, dass geografische Namen auf Verpackungen die Verbraucher über die Herkunft eines Produkts täuschen können, wenn keine tatsächliche Verbindung besteht. Das deutsche Gericht entschied, dass eine Angabe auf der Rückseite der Verpackung nicht ausreicht, um die durch den Namen „Dubai-Schokolade“ hervorgerufene Assoziation zu korrigieren.
Barbara Bauer, Juristin beim Verein für Konsumenteninformation in Österreich, bestätigte, dass nach europäischem Recht klare Angaben auf der Rückseite irreführende Bezeichnungen auf der Vorderseite nicht unbedingt ausräumen. Sie verweist auf ähnliche Fälle, wie die Produktbezeichnung „Salzburger Mozartkugeln“, bei denen trotz Angabe der Produktionsstätte eine geografische Bezeichnung eine Irreführung verursachen könnte.
Während Aldi Süd mit Konsequenzen im Fall weiterer Verstöße rechnen muss, wurde in einer heiklen Angelegenheit auch gegen andere Hersteller wie Lidl und den Schweizer Schokoladenhersteller Lindt Beschwerde eingelegt. Lindt verteidigt die Verwendung der Bezeichnung damit, dass sie auf eine besondere Füllung aus Pistazien-Kadayif-Tüchern hinweist, nicht jedoch auf den Herstellungsort.
Debatte über Namensrechte
Die Debatte über die Namensrechte dieser Schokolade wird von einem Social-Media-Hype begleitet, der die Beliebtheit des Produkts weiter beflügelt hat. Trotz der rechtlichen Kontroversen verstärken Plattformen wie Instagram und TikTok das öffentliche Interesse. Die Schokolade war in Geschäften in Deutschland, Österreich und darüber hinaus schnell ausverkauft, während Warteschlangen und überhöhte Preise im Online-Handel die hohe Nachfrage unterstreichen.
Aldi Süd bleibt bis auf Weiteres die Möglichkeit, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, während sich für die betroffenen Unternehmen und Verbraucher weitere Grundsatzfragen hinsichtlich der Namensgebung und Herkunftsbezeichnungen von Waren ergeben.
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