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REPORTAGE

Verletzte Väterrechte in Österreich

(FOTO: iStock)

„Sie will mich vernichten“ I.M. (45), Diplomingenieur


Er ist Vater einer neunjährigen Tochter und lebte mit der Mutter fünf Monate und die ersten drei Schwangerschaftsmonate zusammen. Circa 1,5 Monate vor der Geburt bot er der werdenden Mutter seine Hilfe an.
„Wir trafen uns, ich begleitete sie zur Geburt und lebten drei Monate zusammen, wobei ich die Kosten für eine größere Wohnung und die Einrichtung übernahm. Nach 25 Tagen zog ich aus, versprach aber, die halbe Miete und später Unterhalt zu zahlen. Schon damals sagte sie mir, dass ich das Kind nicht würde sehen können Als sie Unterhalt forderte, zahlte ich zunächst 360 Euro statt 600 Euro Miete, dann setzte das Gericht 260 Euro fest, und ich wurde als schuldig angesehen.”

Die Versuche des Vaters, die Tochter zu sehen, trugen keine Früchte, daher ging er vor Gericht.
„Den ersten Antrag stellte ich, als meine Tochter ein Jahr alt war. Das Gericht entschied, dass ich sie in einem Besuchscafé treffen sollte, was ich nicht richtig fand, denn es ging ja um ein Baby. Mein Antrag, das Kind außerhalb des Besuchscafés zu sehen, wurde abgelehnt und ich entschloss mich, meine Tochter ein wenig größer werden zu lassen und dann weiter um das Recht zu kämpfen, es zu sehen. Den nächsten Antrag stellte ich bei Gericht, als sie fast vier Jahre alt war. Der Richterin war unser Fall noch von früher bekannt und sie sagte sofort, dass sie Treffen in einem Besuchscafé anordnen würde. Die Mutter begann zu weinen und startete ein Drama, indem sie anführte, sie hätte in der Zwischenzeit geheiratet und hätte dem Kind ihren Ehemann als Vater vorgestellt. Mehrere Monate lang brachte sie das Kind nicht zu den Treffen, dann bekam ich die Aufforderung, der Adoption durch den neuen Ehemann zuzustimmen, was ich ablehnte. Zum Glück konnte ich meine Tochter nach mehreren Jahren wieder sehen.”


Mit Hilfe eines Psychologen gelang es der Tochter und dem Vater, einen neuen Zugang zueinander zu finden.


„Wir sahen uns fünfmal, aber dann verhinderte die Mutter unsere Treffen. Ich schaltete wieder das Gericht ein und im Januar 2020 konnten meine Tochter und ich uns wieder sehen. Als ich sagte, ich sei ihr Vater, merkte ich, dass sie das von ihrer Mutter nicht erfahren hatte. Über anderthalb Jahre sahen wir uns regelmäßig, unsere Treffen wurden länger und Gutachter bewerteten unsere Beziehung positiv. Als ich die Erlaubnis beantragte, dass das Kind bei mir übernachten dürfte, stimmte die Mutter schließlich zu und wir verbrachten jedes zweite Wochenende gemeinsam. Aber die Mutter gab keine Ruhe, manipulierte das Kind und verurteilte alles, was ich tat, egal, ob es um Ausflüge zum Tennis, ins Schwimmbad oder ins Museum ging. Sie schaffte es, alles, worüber sich unsere Tochter freute, zu verderben. Im Dezember 2022 erklärte sie mir, dass die Tochter nicht mehr zu mir kommen wolle, was mir auch die Kleine bestätigte, als ich sie von der Schule abholte. Die Mutter behauptete vor Gericht, das Kind habe Angst vor mir, obwohl das Gutachten über unsere Beziehung positiv gewesen war.“

Im September 2023 forderte die Mutter, dass unser Gesprächspartner einen Kurs für gewalttätige Väter besuchen sollte.
„Natürlich war ich dazu nicht bereit, denn ich bin kein Gewalttäter. Mein Antrag auf gemeinsames Sorgerecht wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Beziehung zwischen den Eltern ungeklärt sei. Wieder schickten sie uns ins Besuchscafé und gemeinsame Wochenenden liegen in weiter Ferne. Ich habe die Unterstützung meiner Freundin, die mein Kind gut annimmt. Inzwischen hat die Mutter ohne mein Wissen den Familiennamen des Kindes geändert. Die Information darüber erhielt ich vom Gericht. Sie trägt jetzt in Österreich den Namen ihres Stiefvaters, aber in Serbien, dessen Staatsbürgerin sie ist, meinen. Die Mutter hat versucht, ihre Staatsbürgerschaft zu ändern, aber das kann sie nicht ohne meine
Unterschrift.”

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„Die durchschnittliche Wartezeit für Abendtermine beträgt bis zu 4 Monate”

Wie lange ist üblicherweise nach einer gerichtlichen Entscheidung mit einer Wartezeit für einen Termin im Besuchscafe zu rechnen?
Vor Übernahme der Begleitung sind Erstgespräche zu führen. Diese finden mit jedem Elternteil getrennt statt. Die Gespräche können zeitnah, innerhalb von 2-3 Wochen angeboten werden. Anschließend kommt die Familie auf die Warteliste. Je nach Möglichkeit und Flexibilität ist die Wartezeit unterschiedlich lang. Vormittagstermine unter der Woche können meist innerhalb von 3-4 Wochen angeboten werden, auf Abend- bzw. Wochenendtermine beträgt die durchschnittliche Wartezeit 2-4 Monate.

Können Sie den Ablauf der Treffen zwischen Vätern und Kindern beschreiben? Wie lange dauern diese in der Regel und welche Angebote stehen zur Verfügung?
Bei Aufnahme in die Betreuung wird der betreuende Elternteil zum Erstkontakt eingeladen, wo das Kind die Einrichtung und Begleitperson kennenlernt. Ziel ist die Beziehungsaufnahme und Kommunikation mit dem MJ. Die begleiteten Kontakte folgen gemäß Gerichtsbeschluss, abhängig von Kapazität der Einrichtung, mit versetzter Übergabe für einen harmonischen Ablauf. Der kontaktberechtigte Elternteil kommt in die Einrichtung, der betreuende mit dem Kind ca. 10 Minuten später und verlässt, nachdem das Kind an die Begleitperson übergeben hat, dies wieder. Eine Ausnahme stellte die Betreuung von unter 3 jährigen Kindern statt. Der betreuende Elternteil kann während der Eingewöhnung im „aneli” bleiben, bis das Kind bereit für die Trennung ist und dann zum kontaktberechtigten Elternteil gebracht wird. Die Spielzimmer sind vielseitig und altersgerecht mit Spielmaterial für jüngere und ältere Kinder ausgestattet, inklusive Einkaufsladen, Fahrzeugen, Spielküche, Sofa, Esstisch, Basketballkorb, Dartsscheibe und Bastelmaterial. Ein Spielraum und ein gemütlicher Vorraum sowie eine Küche stehen Familien zur Verfügung, Ausflüge in nahe Parks sind möglich. Die Gestaltung der Kontake obliegt dem kontaktberechtigten Elternteil, wobei Ausflüge abzusprechen sind.

Die Betreuungsdauer variiert. Von einigen Stunde innerhalb von einigen Monaten, bis Betreuungen die über mehrere Jahre gehen. Durchschnittlich sind die Familien zwischen 6 und 12 Monaten bei uns. Und ein Drittel aller Fälle kann positiv abgeschlossen werden und in unbegleitete Kontakte übergehen.

Autorin: Vera Marjanović

Vera Marjnaovic
Meine Berufung zur Journalistin entdeckte ich bereits als Sechzehnjährige während meiner Gymnasialzeit in Montenegro. Diesem Berufszweig bin ich seither treu geblieben. Nach meiner Ankunft in Wien widmete ich mich der Arbeit mit Mitgliedern der BKS-Gemeinschaft, wodurch ich tiefgreifende Einblicke in die Lebensgeschichten und sowohl die Triumphe als auch die Herausforderungen verschiedener Generationen gewann. Diese vielfältige Palette an Persönlichkeiten prägte meinen journalistischen Weg und festigte mein Engagement für soziale Themen.