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ARBEITSMINISTERIUM

Verliert man sein Gehalt bei Urlaub trotz Reisewarnung?

(FOTO: iStockphotos)

Wer in einem Land urlaubt, für welches die höchsten Reisewarnstufen gelten, könnte den Anspruch auf Gehaltsfortzahlung verlieren.

Insofern man in einem Westbalkan-Land, Schweden, Portugal, Großbritannien oder in einem anderen Staat Urlaub macht, für welche Österreich die höchsten Reisewarnungen (Stufe 5 und 6) ausgesprochen hat und dort erkrankt bzw. in Isolation muss, der den Anspruch auf Entgeltsfortzahlung für die Dauer der Erkrankung bzw. der Quarantäne.

„Dadurch, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin in ein Land, für das eine Reisewarnung besteht, gereist ist, hat er bzw. sie die Dienstverhinderung (= den nicht rechtzeitigen Antritt der Arbeit) grob fahrlässig verursacht. Es besteht daher weder im Fall einer Erkrankung mit dem Coronavirus noch im Fall einer behördlich verfügten Absonderung im Ausland, die zur verspäteten Rückkehr nach Österreich führt, ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber“, ist dem Handbuch für Urlauber des Arbeitsministeriums zu entnehmen.

Reisewarnung während Urlaub
Insofern man bereits ins Ausland gereist ist und währenddessen eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 vonseiten der österreichischen Behörden ausgesprochen wird, so fällt man ebenfalls um den Anspruch auf Entgeltsfortzahlung um.

„Der Grund dafür liegt darin, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin derzeit nicht darauf vertrauen kann, dass die Pandemiesituation stabil ist und daher keine neuen Einreisebeschränkungen eintreten werden“, so das Außenministerium weiter.

Quellen & Links: