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Adoption

Vertauscht im Spital: Frau findet nach 59 Jahren ihre leibliche Mutter

Vertauscht im Spital: Frau findet nach 59 Jahren ihre leibliche Mutter
Symbolfoto. FOTO: iStock/Shanina
2 Min. Lesezeit |

Fast 60 Jahre lebte sie mit dem Gefühl, nicht dazuzugehören. Als eine Tirolerin ihre leibliche Mutter endlich findet, beginnt ein ungewöhnlicher Rechtsstreit.

Eine 59-jährige Tirolerin aus Telfs hatte zeitlebens das Gefühl, nicht in ihre Familie zu gehören – ein Verdacht, der sich Jahrzehnte später als wahr herausstellte. Geboren am 10. Juli 1965, begann sie bereits in ihren Jugendjahren zu zweifeln, ob die Menschen, die sie aufzogen, tatsächlich ihre biologischen Eltern waren. Das nagende Gefühl der Nichtzugehörigkeit begleitete sie durch ihr Leben.

Im Jänner 2023 entschied sich die Frau, der Sache auf den Grund zu gehen und ließ ein Abstammungsgutachten erstellen. Das Ergebnis war eindeutig: Zwischen ihr und ihrer vermeintlichen Schwester bestand keinerlei genetische Verbindung. Die Vermutung lag nahe, dass die Tirolerin als Neugeborene im Krankenhaus vertauscht worden war.

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Wiedergefundene Familie

Ihre Nachforschungen führten im März 2024 zum Durchbruch: Die 59-Jährige konnte Kontakt zu ihrer leiblichen Mutter herstellen, die in Deutschland lebt. Um absolute Gewissheit zu erlangen, ließen beide Frauen im April 2024 eine DNA-Analyse durchführen. Wie die „Presse“ berichtet, bestätigte das Gutachten zweifelsfrei ihre biologische Verwandtschaft.

Die wiedergefundene Mutter-Tochter-Beziehung intensivierte sich rasch – die Tirolerin organisierte sogar eine Wohnung in ihrer Nähe für ihre Mutter. Da die Adoptiveltern der 59-Jährigen bereits verstorben waren, wollte die leibliche Mutter ihre Tochter nun offiziell adoptieren.

Juristische Hürden

Der beim Bezirksgericht Telfs eingereichte Adoptionsantrag wurde jedoch abgewiesen. Auch das Landesgericht Innsbruck lehnte den anschließenden Rekurs ab. Die Begründung: Obwohl eine Verwandtenadoption grundsätzlich möglich sei, könne eine Adoption nicht durchgeführt werden, wenn die angestrebte Rechtsstellung bereits biologisch bestehe.

Die Gerichte empfahlen stattdessen eine Berichtigung der Geburtsurkunde beim Standesamt oder alternativ ein Abstammungsverfahren. Als letzte Instanz wandten sich die Frauen an den Obersten Gerichtshof (OGH), doch auch hier blieb ihnen der Erfolg verwehrt.

Die höchsten Richter bestätigten die Entscheidungen der Vorinstanzen: Eine Adoption unter Verwandten sei zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, jedoch nicht möglich, wenn dadurch eine Rechtsstellung erreicht werden soll, die faktisch bereits besteht. Eine Frau könne schlichtweg kein Kind adoptieren, das sie selbst zur Welt gebracht hat.