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BERUFUNG

Bald auf freiem Fuß? Verteidigung erwartet Freispruch im Fall Karadžić

Radovan-Karadzic-Den-Haag
(Foto: zVg.)

Die Berufungskammer des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe setzte die Urteilsverkündung im Fall des ersten Präsidenten der Republika Srpska, Radovan Karadžić, für den 20. März an.

Einer von Radovan Karadžićs Anwälten, Goran Petronijević sprach im Interview für den TV-Sender „BN“, dass er sich einen Freispruch erhoffe. Laut Petronijević sei ein solches Urteil fix, insofern das Gericht gerecht entscheide und alle Beweise in die Urteilsfindung miteinbezogen werden.

„Insofern die zweite Instanz all ihre Kraft zusammennimmt und mit jener Tendenz bricht, die im Haager Tribunal bestand – nämlich, dass 80 Prozent der Verurteilten Serben und 20 Prozent die Anderen sind – dann wir der erste Präsident der Republika Srpska freigesprochen werden“, betont der Anwalt.

„Serben hatten keinen Staat hinter sich“
Laut Petronijević habe Radovan Karadžić einen Freispruch verdient, da er während der gesamten Geschehnisse in Bosnien-Herzegowina an Friedensverhandlungen teilgenommen habe: „Das Kriegsverbrechertribunal von Den Haag hat ohne einen stichhaltigen Beweis den ersten Präsidenten der Rpeublika Srpska in Verbindung mit den Vorkomnissen in Srebrenica gebracht.“

Ebenso ist er der Meinung, dass die serbischen Angeklagten im Gegensatz zu den Bosniaken und Kroaten keine Unterstützung vonseiten ihres Staates genossen. „Der Staat, Serbien, war sogar gegen uns“, resümierte der Anwalt Karadžić.