Ein dreijähriger Bub ist in Burghausen an der bayerisch-oberösterreichischen Grenze in einem Swimmingpool ertrunken. Der Eigentümer des Grundstücks entdeckte das leblose Kind im Wasser und handelte sofort. Er zog den Buben aus dem Pool und leitete umgehend Wiederbelebungsmaßnahmen ein, die er bis zum Eintreffen der Rettungskräfte fortsetzte. Trotz aller Bemühungen konnte der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod des Kleinkindes feststellen.
Tragischer Unfall
Die genauen Umstände des Unglücks sind derzeit Gegenstand polizeilicher Ermittlungen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizeipressestelle Oberbayern Süd hatte sich der Dreijährige offenbar von einem nahegelegenen Spielplatz entfernt und war unbemerkt auf das Privatgrundstück mit dem Pool gelangt. Als die Mutter das Verschwinden ihres Kindes bemerkte, verständigte sie unverzüglich die Polizei.
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Erfolglose Rettung
Fast zeitgleich meldete sich auch der Grundstücksbesitzer bei den Behörden und informierte über den Fund des Kindes in seinem Pool. Die vom Grundstückseigentümer begonnenen Reanimationsversuche wurden vom eintreffenden Notarzt fortgeführt, blieben jedoch erfolglos.
Die weiteren Untersuchungen zu diesem tragischen Vorfall hat der Kriminaldauerdienst der Kripo Traunstein übernommen.
Wie es genau zu dem tödlichen Unglück kommen konnte, bleibt vorerst ungeklärt.