Mit 1. Februar 2022 soll die Impfpflicht in Kraft treten. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde gestern von der Regierung präsentiert. Doch eine Sache könnte sie noch kippen…
Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben für die Umsetzung der Impfpflicht die Oppositionsparteien NEOS und SPÖ ins Boot geholt. Man war sich einig: “Es gibt einen gemeinsamen Feind, das ist das Virus”. Die Impfpflicht soll fix ab 1. Februar 2022 in Kraft treten und für alle Menschen in Österreich ab 14 Jahren gelten. Alle genauen Details zur Impfpflicht und den Ausnahmen findet ihr hier.
Von der Impfpflicht sind aktuell 7,7 Millionen Menschen betroffen, denn auch ein verpflichtender Drittstich ist Teil des neuen Gesetzes. 1,4 Millionen davon haben bisher noch überhaupt keinen einzigen Stich erhalten. Wer sich auch nach dem 1. Februar 2022 weigert sich impfen zu lassen, wird zunächst Erinnerungs-Briefe bekommen und später auch fette Strafen bis zu 3.600 Euro kassieren.
Bei der Umsetzung des Gesetzesentwurfs hat sich die Regierung sehr klar am gegebenen Rechtsrahmen orientiert. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler ist davon überzeugt, dass das Impfpflicht-Gesetz laut EuGH-Judikatur zulässig ist. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft jetzt bis zum 10. Jänner. Bis dahin sind auch noch Stellungnahmen möglich. Doch tatsächlich gibt es eine Sache, die die Impfpflicht jetzt noch kippen könnte…
Omikron könnte Impfpflicht kippen
Laut aktuellem Wissenstand ist die Omikron-Variante selbst für Geimpfte gefährlich. Die WHO ist davon überzeugt, dass die Wiederansteckungsrate steigen wird. Zudem sind sich Experten unsicher, ob die bisherigen Corona-Impfstoffe vor Omikron ausreichend schützen. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich auch die Frage, ob eine Impfpflicht in diesem Fall überhaupt noch gesetzlich gedeckt wäre?
Der Innsbrucker Verfassungsexperte Peter Bußjäger zweifelt jedenfalls daran: „Wenn eine Virusvariante den Impfschutz unterläuft, muss man sich fragen, ob eine Impfpflicht gerechtfertigt ist.“ Die Maßnahme würde „im schlechtesten Fall“ nicht ihren Zweck erfüllen und wäre damit verfassungswidrig, so Bußjäger weiter.
Daher wird im Impfpflicht-Gesetz auch ein dritter Stich vorgeschrieben. Dies hängt auch damit zusammen, dass laut BioNTech zwei Impfungen nicht ausreichend vor einer Omikron-Infektion schützen, sondern erst der Drittstich einen „entscheidenden Schutz“ garantiere, so der Impfstoffhersteller. Bei Bedarf soll ein angepasster Impfstoff ab März verfügbar sein.
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