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Integritätspaket

Wahlbetrug soll in Bosnien durch Gesetzesreform erschwert werden

(FOTO: EPA-EFE/FEHIM DEMIR)
(FOTO: EPA-EFE/FEHIM DEMIR)

Mit einem entschlossenen Schritt gegen Unregelmäßigkeiten bei den bevorstehenden Kommunalwahlen hat der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt, eine Überarbeitung des Wahlrechts durchgesetzt. Das sogenannte „Integritätspaket“. Es zielt darauf ab, das erschütterte Vertrauen der Wähler wiederaufzubauen und die Durchführung der Wahlen an internationale Standards anzupassen.

Christian Schmidt – Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina – erklärte, dass das „Integritätspaket“ durch Maßnahmen wie elektronisches Scannen, fortschrittliches Auszählen von Stimmzetteln und eine verbesserte Wähleridentifizierung das Vertrauen der Wählerschaft zurückgewinnen soll. Diese technischen Schritte sollen eine effizientere und transparentere Stimmauszählung gewährleisten. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf die Professionalität der Wahlkommissionen gelegt. Angesprochen auf die Notwendigkeit der Reformen, betonte Schmidt, dass diese angesichts der Bewerbung Bosniens um die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der EU unerlässlich seien.

Kontroverse Reaktionen

Trotz der Bemühungen um ein gerechteres Wahlverfahren stießen die Änderungen auf Widerstand bei einheimischen politischen Gruppierungen. Insbesondere die Führung der kroatischen Gemeinschaft forderte eine größere Reform der Präsidentschaftswahlen und darauf beharrte, dass Kroaten exklusiv für ihre Vertreter stimmen sollten. Auch der nationalistische Präsident der Republika Srpska, Milorad Dodik, machte deutlich, dass die serbische Region die vorgeschlagenen Änderungen Schmidts nicht anerkennen wird. Die bosnischen Serben bezweifeln Schmidts Legitimation als Hohen Repräsentanten, da seine Ernennung nicht vom UN-Sicherheitsrat abgesegnet wurde.

EU-Perspektive und internationale Erwartungen

Durch die Änderung des Wahlgesetzes erfüllt Schmidt eine der 14 Prioritäten der Europäischen Kommission, die für den Beginn von Beitrittsverhandlungen zwischen Bosnien und der EU notwendig sind. Die EU betont jedoch, dass die Exekutivbefugnisse des Hohen Repräsentanten nur als letztes Mittel gegen irreversible rechtswidrige Akte eingesetzt werden sollten. Ein Sprecher der EU drängte die Behörden von Bosnien und Herzegowina dazu, alle notwendigen Reformen durchzuführen, damit die Wahlen den europäischen Standards entsprechen. Zusätzlich wurde von einer umfassenden internationalen Überwachung abgeraten, da diese nicht im Einklang mit den europäischen Aspirationen Bosnien-Herzegowinas stehen würde.