Zahlreiche Schüler blieben am Montag aufgrund des Zuckerfests dem Unterricht fern. Der Streit um unentschuldigte Abwesenheiten flammt erneut auf.
Die Abwesenheit zahlreicher Schüler am Montag, bedingt durch die Feierlichkeiten zum Zuckerfest, hat in den heimischen Schulen für leere Bänke gesorgt und erinnert an die Diskussionen des Vorjahres, als verschobene Schularbeitentermine Unmut auslösten. Auch in diesem Jahr wird debattiert, ob es sich bei den fehlenden Schülern um unentschuldigte Abwesenheiten handelt.
Muslimische Kinder sowie Mitglieder anderer staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften haben das Recht, dem Unterricht an religiösen Feiertagen fernzubleiben. Dennoch ist weder der Ramadan noch das Fastenbrechen als gesetzlicher Feiertag in Österreich anerkannt, wie es von der Partei Soziales Österreich der Zukunft (SÖZ) gefordert wird.
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Freistellungen und Regelungen
Ein Erlass des Bildungsministeriums sieht vor, dass Schüler im Allgemeinen in der unterrichtsfreien Zeit an religiösen Festen teilnehmen sollten. In Ausnahmefällen können Familien jedoch um eine Freistellung ansuchen, die von der Schulleitung für einen Tag gewährt werden kann. Diese Entscheidung muss pädagogisch vertretbar sein. Schwächere Schüler sollten am Unterricht teilnehmen, und eigenmächtiges Fernbleiben ohne Genehmigung ist nicht gestattet.
Wie viele Schüler in Wien tatsächlich eine solche Freistellung beantragt und erhalten haben, bleibt unklar, da es keine offizielle Statistik gibt. Eine Erhebung aus dem Vorjahr zeigt, dass 35 Prozent der Schüler an öffentlichen Volksschulen muslimisch sind, während nur 21 Prozent römisch-katholisch sind.