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FERIEN

Weihnachtsurlaub am Balkan: Alle Einreiseregeln im Überblick

(FOTOS: zVg.)

Reisen in die Balkanländer über Weihnachten und Neujahr werden neben den üblichen Staus auch durch die von bestimmten Ländern vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen geprägt sein. Hier ein Überblick über die Regeln, um eine mögliche Quarantäne zu vermeiden.

Bosnien-Herzegowina

Die Einreise nach Bosnien-Herzegowina ist allen ausländischen Staatsbürgern erlaubt, die die vom Ausländergesetz vorgeschriebenen Einreisebedingungen mit einem negativen PCR- oder Antigentest (maximal 48 Stunden alt) erfüllen. Bosnisch-herzegowinische Bürger und ihre unmittelbaren Familienangehörigen können ohne negativen Test einreisen. Anstatt eines Tests kann man auch mit einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesungsbescheid einreisen.

Impfzertifikate gelten erst 14 Tage nach Erhalt der zweiten Impfdosis oder nach dem Nachweis einer Infektion. Ausnahmen vom negativen PCR-Test an Grenzübergängen sind: Staatsangehörige Serbiens, Montenegros und Kroatiens, die direkt aus dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nach Bosnien-Herzegowina einreisen, sowie deren minderjährige Kinder und Ehepartner, die Staatsangehörige anderer Länder sind. Gleiches gilt für Durchreisende, minderjährige ausländische Staatsbürger in Begleitung ihrer Eltern, bosnisch-herzegowinische Bürger oder deren Ehepartner, Fahrer und Beifahrer von Lastkraftwagen bei der Durchführung internationaler Gütertransporte.

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