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FERIEN

Weihnachtsurlaub am Balkan: Alle Einreiseregeln im Überblick

Kroatien

Passagiere, die direkt aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen, d.h. aus dem Schengen-Raum, dürfen unabhängig von der Staatsbürgerschaft nach Kroatien einreisen, wenn sie einen gültigen digitalen grünen Reisepass der EU besitzen. Wenn Reisende aus den oben genannten Regionen über keinen gültigen digitalen „Grünen Pass” verfügen, dürfen sie nur unter folgenden Voraussetzungen einreisen: negativer PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden ist; Bescheinigung über eine vollständige Impfung mit in der EU anerkannten Impfstoffen.

Bestätigung über den Erhalt der ersten Impfdosis Pfizer, Moderna oder Gamaleya (Einreise vom 22. bis 42. Tag nach der ersten Impfung möglich) bzw. AstraZeneca (Einreise vom 22. bis 84. Tag nach der Erstimpfung); Genesungsbescheid und Impfzertifikat über den Erhalt von mindestens einer Dosis. Sollte man keinen der genannten Nachweise erbringen können, so muss man nach der Einreise verpflichtend einen PCR oder Antigentest durchführen. Insofern man dieser Pflicht nicht nachkommt, so muss eine behördlich angeordnete zehntägige Quarantäne angetreten werden.

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