Nordmazedonien

Volljährige können nur Ein- und Ausreisen, insofern sie einen Impfnachweis (Vollimmunisierung), einen Genesungsbescheid (nicht älter als 45 Tage) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter 72 Stunden), bzw. Antigen-Test (nicht älter 48 Stunden) vorweisen. Insofern man keines der obengenannten Dokumente vorlegen kann, so muss man sich sieben Quarantäne begeben und kann sich ab dem 5. Tag mittels PCR-Test freitesten.

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