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Bedingungen

Welche Sozialleistungen Nehammer kürzen will

Am 13. März 2023 lud Bundeskanzler Karl Nehammer Journalistinnen und Journalisten zu einem
Am 13. März 2023 lud Bundeskanzler Karl Nehammer Journalistinnen und Journalisten zu einem "Kanzlergespräch" ein. (FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Wie schon in seiner Kanzler-Rede angekündigt möchte Nehammer den Erhalt von Sozialleistungen an bestimmte Bedingungen knüpfen. KOSMO erklärt, welche Leistungen davon betroffen sind.

Bundeskanzler Karl Nehammer will den Erhalt von Sozialleistungen an Bedingungen knüpfen. Versicherungsleistungen wie das Arbeitslosengeld oder Familienleistungen sollen davon nicht betroffen sein. Innerhalb der Koalition mit den Grünen will er das Vorhaben zumindest „andiskutieren“, sagte Nehammer.

Konkret sollen Hilfen in voller Höhe nur an jene ausbezahlt werden, die fünf Jahre in Österreich sind. Bei Versicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Familienleistungen sind darüber hinaus keine Änderung geplant.

Vorbild Dänemark

Die Verknüpfung von Hilfsbezügen mit dem Aufenthalt im Land wird vor allem Thema beim Treffen Nehammers mit der dänischen Premierministerin Mette Frederiksen, einer Sozialdemokratin, sein. In Dänemark muss man in den letzten zehn Jahren mindestens neun Jahre legal im Land gelebt haben, um Sozialleistungen in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können.

Dänemark ist hier ein Vorbild, hier gibt es schon sehr strenge Regel“, sagte Nehammer bereits vor dem Treffen. Nun gilt es, diese Regelungen für Österreich zu adaptieren.

Nehammer betonte außerdem, dass die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfen noch immer nationale Verantwortung sei. Was die Umsetzung möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode betrifft, hat sich der Kanzler zum Ziel gesetzt, das Thema „auf jeden Fall noch einmal anzudiskutieren“.

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Rechtlich nicht umsetzbar

Sozialminister Johannes Rauch hatte sich bereits nach der Kanzler-Rede gegen den Vorstoß gewandt. Maßgeblich für den Bezug von Sozialleistungen müsse der Bedarf an Unterstützung sein und nicht die Aufenthaltsdauer in Österreich oder das Ausmaß der Beschäftigung. Zudem sei die Idee rechtlich kaum umsetzbar, da es sich bei den meisten Leistungen um Versicherungsleistungen handle.