Vorsicht, Abzocke! Das WWW ist voll mit Beteuerungen: „Ex zurück!“, „10.000 Euro in drei Tagen!“, „Faltenfrei in 30 Tagen“ oder „Traumfigur mit 40!“. Ein solch verlockendes Versprechen von Luxus und sorgenfreiem Leben endete für eine Frau im finanziellen Albtraum. Dank AK-Konsumentenschutz konnte sie sich jedoch 5.500 Euro zurückholen. Der aktuelle Fall zeigt, wie gefährlich die falschen Internet-Angebote sein können.

Lockendes Versprechen und bittere Realität
Die Online-Coaches nutzen geschickte Werbung auf sozialen Medien, um potenzielle Kunden anzulocken. Sie präsentieren ein gefälliges Bild ihres vermeintlich erfolgreichen Lebens und agieren mit unrealistischen Erfolgsaussichten. Typische Botschaften wie „Lerne dein Geld richtig zu investieren und lebe von einem passiven Einkommen“ werden geschickt platziert, um das Vertrauen der Konsumenten zu gewinnen.
Kostenlose Beratung bei Online-Betrug
In einem ersten kostenlosen Gespräch online werden die Interessenten schließlich dazu gedrängt, Verträge abzuschließen und ihre Kontodaten preiszugeben. Dann verpflichten sie sich zur Zahlung hoher Summen für oft wenig wertvolle Gegenleistungen wie vorab aufgezeichnete Videos und herunterladbare Dateien.

Konsumenten-Rechte und AK-Unterstützung
Wer online Verträge abschließt, hat grundsätzlich das Recht, von diesen zurückzutreten. Das Fernabsatzgeschäftsgesetz (FAGG) schafft klare Regeln. Unternehmen müssen umfassend über das Widerrufsrecht informieren. Wird dies nicht oder nur unzureichend getan, verlängert sich die Frist für den Widerruf. Manchmal behaupten Firmen jedoch, dass eine Zustimmung zum Verzicht auf das Widerrufsrecht erteilt wurde, was mitunter ungültig sein kann.
Daneben sehen Konsumentenschützer die Möglichkeit, Verträge wegen Irreführung oder wegen eines extremen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung anzufechten, die sogenannte „Verkürzung über die Hälfte“. Im Fall der Oberösterreicherin wandte sich der Konsumentenschutz der AK aktiv an die in Zypern ansässige Firma und konnte trotz der schwierigen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen einen Erfolg erzielen: Die Rückerstattung von 5.500 Euro.
Der Konsumentenschutz der AK rät eindringlich dazu, sich nicht zu übereilten Vertragsabschlüssen drängen zu lassen und keine Zahlungen zu leisten, wenn unrealistische Gewinne versprochen werden. Bleiben Sie wachsam und lassen Sie sich nicht von vermeintlich mühelosen Verdienstmöglichkeiten oder ähnlichem Internet-Betrug blenden.
Folge uns auf Social Media!