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Wiener Linien prüfen generelles Verbot: E-Scooter in Wien vor dem Aus

(FOTO: iStock/Spitzt-Foto)
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Die Wiener Linien könnten bald eine neue Regelung einführen, die das Image der Stadt als umweltfreundliche Metropole auf die Probe stellen könnte. Derzeit ist es noch erlaubt, zusammenklappte E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzunehmen. Nicht zusammenklappbare Modelle hingegen sind de facto bereits verboten, und wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen. Doch diese Praxis könnte sich bald ändern.

Die Wiener Linien prüfen derzeit ernsthaft ein generelles Verbot der Mitnahme von E-Scootern. „Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir rechtzeitig darüber informieren“, heißt es von Seiten der Wiener Linien. Der Grund für diese Überlegung? Die Brandgefahr, die von den Akkus der Gefährte ausgeht. Ein solches Verbot existiert bereits in einigen europäischen Städten.

Die Stadt Wien hat in der jüngsten Vergangenheit die Regeln für Scooter-Fahrer deutlich verschärft, insbesondere in Bezug auf das Abstellen der Leih-Scooter. Sie müssen – falls vorhanden – auf den rot markierten und dafür vorgesehenen Abstellflächen geparkt werden. Außerhalb dieser Flächen dürfen Leih-E-Scooter nur in der Parkspur abgestellt werden. Parken am Gehsteig ist generell nicht erlaubt, es sei denn, der Gehsteig ist breiter als vier Meter. In diesem Fall müssen die Leih-E-Scooter fahrbahnseitig im rechten Winkel zum Gehsteigrand abgestellt werden.

Regeln werden verschärft

Auch das Fahren auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen und in Grünflächen ist verboten. Es gibt zudem spezielle Abstellverbotszonen, beispielsweise rund um die Oper, in den Fußgängerzonen des 1. Bezirks, bei der Albertina, am Rathausplatz und beim Oberen Belvedere.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Parkraumüberwachung (MA 67) der Stadt Wien kontrolliert. Ab dem 1. September werden die Regeln nochmals verschärft. Nur noch vier ausgewählte Betreiber dürfen Scooter-Konzessionen erhalten und müssen strenge Auflagen erfüllen. Sie müssen eine Höchstzahl für das Aufstellen von E-Scootern einhalten – in der Innenstadt dürfen beispielsweise nur noch 500 statt bisher 2.500 Geräte aufgestellt werden. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die geltenden Regeln eingehalten werden. Jeder Scooter wird in Zukunft mit einem Nummernschild ausgestattet sein, um das Gerät und den Fahrer identifizieren zu können.

Die Stadt Wien befindet sich also in einer entscheidenden Phase, in der sie versucht, das Gleichgewicht zwischen der Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in ihren öffentlichen Verkehrsmitteln zu finden.