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Asylsystem

Wiener zahlen Kosten für bundesweite Einführung der Asyl-Bezahlkarte

(FOTO: iStock/Prostock-Studio/BKA/Valentin Brauneis)
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Mit der Einführung einer speziellen Bezahlkarte für Asylwerber zielt das Innenministerium unter Gerhard Karner darauf ab, Österreich für Flüchtlinge weniger attraktiv zu gestalten. Diese Pläne wurden im Rahmen einer Konferenz mit den Landesflüchtlingsreferenten diskutiert, wobei die Umsetzung bereits konkrete Formen annimmt.

Individuelle Bezahlkarten für Asylwerber

Gemäß Karners Vorstellung sollen alle Personen, die in Österreich Asyl beantragen und mindestens 14 Jahre alt sind, eine Bezahlkarte erhalten. Diese Karte wird zukünftig für sämtliche Leistungen der Grundversorgung eingesetzt. Von Wohnkosten über Verpflegung bis hin zu Taschengeld. Dabei ist das Innenministerium für die rechtliche und technische Ausarbeitung zuständig. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen liegt allerdings in den Händen der Bundesländer.

Streben nach Einschränkung der Bargeldleistungen

Obwohl der aktuelle Vorschlag kein explizites Bargeld-Verbot vorsieht, wird deutlich, dass eine Einschränkung der Bargeldbehebungen durch Asylwerber angestrebt wird. Besonders Vertreter der FPÖ aus Salzburg und Niederösterreich haben sich für eine deutlich restriktivere Handhabung von Geldleistungen ausgesprochen. Ziel ist es, die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen zu erleichtern und den Ländern die notwendige Flexibilität zu gewähren, um das System nach den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen.

Skeptik und Kritik am neuen System

Die Reaktionen auf die geplante Einführung der Bezahlkarte fallen gemischt aus. In Wien begegnet man der Idee mit Skepsis, insbesondere was die technische und rechtliche Umsetzbarkeit betrifft. Vertreter von Sozialorganisationen und Asylexperten warnen vor einer zu starken Abhängigkeit der Asylwerber von diesem Kartensystem und bezweifeln, dass eine solche Maßnahme tatsächlich die Zahl der Asylanträge reduzieren kann. Sie betonen die Wichtigkeit von Barauszahlungen und Überweisungen für die Integration und Unabhängigkeit der Betroffenen.

Ausblick und weitere Schritte

Die Umsetzung der „Refugee Card“ soll bis 2025 abgeschlossen sein. Für die Vorbereitung der notwendigen Ausschreibungen wird derzeit eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Kosten für die bundesweite Einführung übernimmt die Hauptstadt Wien. Während die Planung weiter voranschreitet, werden die Erfahrungen aus den Pilotprojekten in Niederösterreich und Oberösterreich bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt.