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AUS UND VORBEI?

Wird YouTube bald endgültig gelöscht?

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FOTO: iStockphoto

Im Netz herrscht derzeit Panik! Der Grund ist wenig verwunderlich, denn viele befürchten, dass das beliebteste Videoportal im Cyberspace bald Geschichte sein könnte.

Seit Anfang November sind viele YouTuber dem Wahnsinn nahe, weil ihr Account nach eigenen Angaben gelöscht werden soll. Immer wieder werden mit diesen Nachrichten die Schlagwörter „Uploadfilter“ oder „Artikel 13“ in Verbindung gebracht.

Doch was hat es mit diesem ominösen Artikel 13 auf sich? Er ist Teil der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Demnach soll eine geplante EU-Urheberrechtsreform dazu führen, dass in Zukunft Onlineplattformen wie Facebook, Instagram oder eben YouTube für all jene Inhalte haften, die Urheberrechtsverletzungen begehen.

Mitte September wurde ein Entwurf für die geplante EU-Urheberrechtsreform gebilligt. Diese Abänderungen zum ursprünglichen Artikel 13 seien jedoch nicht genug, denn im Kern soll Artikel 13 gleich bleiben. Die mögliche Folge könnte daher ein Uploadfilter sein, der Inhalte stark beschränken könnte, was das freie Internet zur Gänze beeinträchtigen würde

Selbst Susan Wojcicki, YouTube-CEO warnte in einem offenen Brief davor, dass Artikel 13 und der Uploadfilter in der aktuellen Form die Möglichkeit des Veröffentlichens von Inhalten auf Plattformen wie YouTube bedroht. Dadurch könnten Nutzer in der EU Inhalte von Kanälen anderer Künstler nicht mehr rezipieren. Youtube startete nun sogar die Kampagne #SaveYourInternet gestartet, die dies verhindern soll.

Trotz allem kommt es nicht – wie es online immer häufiger heißt – zu einer direkten Kanallöschung, auch YouTube verwendet vorsichtigerweise stets die Formulierung „könnte passieren“.

Für all jene, die es noch nicht wussten – Einen Uploadfilter von YouTube gibt es übrigens schon. Der „Content ID“ gleicht jeden hochgeladenen Inhalt automatisch mit einer Datenbank ab. Kommt es dabei zur Aufdeckung eines Verstoßes gegen das Urheberrecht, wird der Rechteinhaber informiert, welcher das Video anschließend sperren oder die Werbeeinnahmen für sich beanspruchen kann.

Bis die endgültige Fassung verabschiedet wird, kann es noch einige Monate dauern. Kommt es letztlich dazu, handelt es sich dabei nach wie vor nur um eine Richtlinie und nicht um eine Verordnung. Somit können die einzelnen EU-Staaten ihre Gesetze selbst anpassen.