Ein Physiotherapeut stand in Innsbruck vor Gericht, nachdem er bei einer Patientin die Brüste berührt und einen Nippel mit dem Mund berührt hatte. Der 44-jährige Angeklagte räumte die Vorwürfe in der Verhandlung unumwunden ein.
Die Frau, die seine Praxis wegen Verspannungen im Nackenbereich, Muskelschmerzen und menstruationsbedingten Beschwerden aufgesucht hatte, wurde stattdessen mit diesen übergriffigen Handlungen konfrontiert.
Als Begründung für sein Verhalten führte der Therapeut an, er habe aus wissenschaftlichem Interesse gehandelt, da die etwa 30-jährige Patientin, die ihm und seiner Ehefrau gut bekannt sei, sich einer Brustvergrößerung unterzogen hatte. “Ich war neugierig auf die Beschaffenheit von Implantaten”, gab er zu Protokoll und ergänzte, er würde sich wünschen, dass auch seine Frau eine solche Operation vornehmen ließe.
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Der Angeklagte betonte, er habe die Frau nicht in ihrer Rolle als Patientin, sondern als befreundete Person wahrgenommen.
Vorwürfe der Patientin
Die Vertreterin der Anklage schilderte, dass die Betroffene erst reagierte, als der Beschuldigte eine ihrer Brustwarzen mit der Zunge berührte. Sie habe ihm daraufhin deutlich signalisiert, dass sie solche Handlungen ablehne und er diese bei seiner eigenen Partnerin durchführen solle. Die Frau berichtete außerdem von früheren Behandlungsterminen, bei denen der Therapeut sexuell anzügliche Kommentare gemacht habe, die sie mit einem verlegenen Lächeln übergangen habe.
Gerichtsentscheidung
Richter Michael Bohler bewertete die Darstellung des Angeklagten als nicht völlig unplausibel und verwies darauf, dass die Frau selbst ihren BH entfernt habe. “In diesem Fall kann ich keine sexuelle Absicht erkennen”, erklärte der Vorsitzende und entschied auf Freispruch für den Angeklagten.
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