Eine Schwangerschaft nach Missbrauch Unmündiger erschüttert Wien. Eine 13-Jährige erwartet ein Kind von einem 20-jährigen Syrer, dem sie laut eigener Aussage freiwillig in die Wohnung folgte.
Ein junges Mädchen, gerade einmal 13 Jahre alt, begegnete einem 19-jährigen Syrer am 22. Oktober 2024 in der Nähe einer U-Bahn-Station. Sie kamen ins Gespräch, teilten sich eine Zigarette und schließlich begleitete die Minderjährige den jungen Mann in seine Wohnung. Vor einem Schöffensenat erklärte die Schülerin später mit bemerkenswerter Selbstsicherheit: „Normalerweise geht man nicht mit fremden Männern mit.“ In diesem Fall sei sie jedoch mitgegangen, „weil er heiß war.“
Nach Ankunft in der Wohnung kam es zu einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ohne Verhütung. Die Schülerin betonte während ihrer Aussage: „Wir wollten es beide.“ Sie gab an, dem jungen Mann von Beginn an ihr tatsächliches Alter mitgeteilt zu haben und fügte hinzu: „Ihm war das nicht egal. Er war ein bisschen skeptisch.“ Dennoch habe er sich mit ihr ins Schlafzimmer begeben.
Der Beschuldigte stellte den Sachverhalt anders dar und behauptete, das Mädchen habe ein Alter von 15 Jahren vorgetäuscht: „Sie hat nie gesagt, dass sie 13 Jahre alt ist.“ Mit Kenntnis ihres wahren Alters, so beteuerte er, „würde ich nie mit jemandem schlafen. 13-Jährige sind Kinder. 14 ist auch einfach zu jung.“ Intimität könne er sich erst mit Mädchen ab 15 Jahren vorstellen. Auf die Nachfrage zur fehlenden Verhütung antwortete der seit zwei Jahren in Österreich lebende Syrer, der momentan einen Deutschkurs besucht und nach eigener Aussage anstrebt, seinen Pflichtschulabschluss nachzuholen: „Ich hatte zur Zeit kein Kondom.“
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Unerwartete Schwangerschaft
Eine gynäkologische Untersuchung am 2. Dezember bestätigte die Schwangerschaft der 13-Jährigen. Da es sich bei der werdenden Mutter um eine unmündige Person handelte, erfolgte eine behördliche Anzeige, woraufhin der syrische Staatsangehörige ermittelt wurde. Die rechtliche Lage in Österreich verbietet generell sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren, selbst wenn Jugendliche beteiligt sind und der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
Während ihrer Zeugenvernehmung bekräftigte die 13-Jährige: „Das Kind ist zu 100 Prozent von ihm.“ Sie kündigte an, die Schwangerschaft fortzuführen, und fügte hinzu, sie wünsche dem Angeklagten „nichts Böses. Das wär mir sehr wichtig, dass er für den Kleinen da sein soll.“
Gerichtliches Verfahren
Auch die 34-jährige Mutter der Minderjährigen wurde als Zeugin vernommen. Sie schilderte, wie ihre Tochter am Tag nach dem Vorfall nicht aus der Schule heimgekehrt war und ihr erst am folgenden Morgen von dem Geschehenen berichtet hatte: „Es war ein Schock.“ Die Minderjährige, die erst im Juli 14 Jahre alt wird, befinde sich mittlerweile in der 27. Schwangerschaftswoche. Die Mutter gab zu Protokoll: „Eine Schwangerschaftsunterbrechung sei mein Wunsch gewesen, aber meine Tochter hat sich anders entschieden.“
Gesetzlich sieht die österreichische Rechtsprechung für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. Aufgrund der speziellen Umstände des Falles wandte das Gericht jedoch den außerordentlichen Milderungsgrund an.
In der Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass keine erschwerenden Faktoren vorlägen und aus spezialpräventiver Sicht keine mehrjährige Haftstrafe erforderlich erscheine. Der Verfahrenshelfer des mittlerweile 20-Jährigen legte gegen das Urteil sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung ein.
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