Die Anklage wegen Kindstötung in Wien-Simmering erschüttert die Öffentlichkeit. Eine 21-jährige Mutter muss sich am 26. Mai vor Gericht verantworten, nachdem sie ihr Neugeborenes in einem Hotelzimmer getötet haben soll.
In einem Hotel in Wien-Simmering kam es Ende letzten Jahres zu einem tragischen Fund: Hotelangestellte entdeckten die Leiche eines Neugeborenen. Die Entdeckung folgte auf eine Kette von Ereignissen, die am 8. Dezember 2024 begann, als eine junge Frau mit ihrem Lebensgefährten in der Unterkunft eincheckte. Bereits am Folgetag musste die Berufsrettung alarmiert werden, da die Frau unter heftigen Blutungen litt und umgehend in ein Krankenhaus transportiert werden musste. Das medizinische Personal stellte schnell fest, dass die Patientin kurz zuvor entbunden hatte – eine Tatsache, die die junge Frau jedoch entschieden abstritt.
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Daraufhin informierten die Ärzte die Hotelleitung, was zur Auffindung des in einem Mistkübel verpackten Säuglings auf dem Hotelgelände führte.
Die Ermittlungsbehörden nahmen zunächst sowohl die Mutter als auch ihren 25-jährigen Partner wegen Mordverdachts fest. Der Mann konnte die Ermittler jedoch davon überzeugen, dass er weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt Kenntnis hatte. Die Mutter wurde im Jänner 2025 aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem ein psychiatrisches Gutachten zu dem Schluss kam, dass sie nicht mit Vorsatz gehandelt habe. Dem Gutachten zufolge stand die Frau während des Geburtsvorgangs unter dessen Einfluss, was ihr Handeln beeinflusst haben soll.
Anklage erhoben
Die Wiener Staatsanwaltschaft hat nun gegen die 21-jährige Frau Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet, dass sie ihr Kind nach der Entbindung getötet hat. Der Gerichtsprozess gegen die junge Angeklagte ist für den 26. Mai 2025 angesetzt. Die 21-Jährige brachte Ende 2024 in den Hotelräumlichkeiten einen gesunden Jungen zur Welt.
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Kurz nach der Geburt soll sie das Neugeborene jedoch getötet haben.
Die Anklage gegen die Mutter lautet auf Tötung eines Kindes bei der Geburt gemäß Paragraf 79 des Strafgesetzbuches. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren vor.
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