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UNTERSUCHUNG ZEIGT:

1,3 Millionen Menschen verstoßen aktuell gegen das Impfpflicht-Gesetz

(FOTOS: iStockphoto, KOSMO)

Seit Inkrafttreten der Impfpflicht verstoßen knapp 1,3 Mio. Personen in Österreich gegen das neue Gesetz – das hat eine Untersuchung des Gesundheitsministeriums ergeben.

Seit Samstag dem 5. Februar ist österreichweit offiziell die Corona-Impfpflicht in Kraft. Grundsätzlich gilt diese für alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Österreich haben – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft! Zulässig für die Erfüllung der Impfpflicht sind dabei die zugelassenen Impfstoffe der EU-Kommission (Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson), außerdem zwei chinesische (darunter Sinovac) und drei indische Produkte. Nicht anerkannt wird hingegen der russische Sputnik-Impfstoff. Doch wie eine kürzlich durchgeführte Untersuchung des Gesundheitsministeriums zeigt, verstoßen aktuell 1,3 Millionen Menschen gegen eben jene Impfpflicht.

In Österreich sind derzeit etwa drei Viertel der Erwachsenen (75,97 Prozent) geimpft, weitere 6,21 Prozent haben ein gültiges Genesungszertifikat, sind also innerhalb der letzten sechs Monate an Covid-19 erkrankt und daher aktuell von der geltenden Impfpflicht ausgenommen. Weitere Ausnahmen von der Impfpflicht bilden etwa Schwangere, Krebspatienten oder Allergiker. Eine vollständige Liste der Ausnahmegründe findet ihr hier.

Dennoch sind immerhin stolze 1,3 Millionen Erwachsene in Österreich weder geimpft, noch aktuell genesen oder schwanger, oder verfügen sonst über eine ärztliche Ausnahmegenehmigung und verstoßen damit gegen das Impfpflichtgesetz. Wien hat dabei mit 333.241 Personen einen besonders hohen Anteil, die von dem neuen Gesetz betroffen sind. Zum Vergleich: Im Burgenland hingegen sind es aktuell etwa 35.317 Personen.

(Quelle: Gesundheitsministerium)

Strafen bis zu 3.600 Euro
Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, muss im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ mit Strafen bis zu 600 Euro, im „ordentlichen Verfahren“ bis 3.600 Euro rechnen. Allerdings ist die Kontrolle der Impfpflicht in 3 Phasen eingeteilt. In „Phase 1“, unmittelbar nach Inkrafttreten der Impfpflicht bis Mitte März wird noch nicht gestraft.

Erst ab 16. März, in „Phase 2“ werden all jene, die im Rahmen von Polizeikontrollen keinen Nachweis vorweisen können, im Rahmen eines „Kontrolldelikts“ bei den Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. Sollte man auch dann keinen Nachweis nachreichen, erfolgt eine Anzeige. In diesem Fall kommt es zu einem vereinfachten Verfahren (siehe oben). In der „Phase 2“ (Kontrollen durch die Polizei) dürfen höchstens vier Verwaltungsstrafverfahren pro Kalenderjahr zu einer Bestrafung führen.

In „Phase 3“ (noch ohne Datum) kommt es dann zu einem „automationsunterstützten Datenabgleich“, um die Ungeimpften zu eruieren. Ab dann darf es maximal zwei Strafen pro Kalenderjahr geben (da die für die Strafe relevanten Impfstichtage im Abstand von je sechs Monaten zueinander liegen müssen).