Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Misshandlung

17-jähriger Afghane vor Gericht: Mildes Urteil nach Terror gegen 16-jährige Ex-Freundin

17-jähriger Afghane vor Gericht: Mildes Urteil nach Terror gegen 16-jährige Ex-Freundin
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Monate des Terrors, ein Geständnis vor Gericht – und eine Aussage, die den Saal verstummen ließ.

Ein 17-jähriger Afghane musste sich vor einem Wiener Gericht verantworten, nachdem seine damals 16-jährige Ex-Freundin monatelang Opfer schwerer Übergriffe geworden war. Die Beziehung hatte zehn Monate gedauert – ihr Ende kam, als das Mädchen von einer Untreue des Jugendlichen erfuhr.

Was danach folgte, war ein systematischer Albtraum: Der junge Mann, der vor fünf Jahren gemeinsam mit seiner Familie als Flüchtling nach Wien gekommen war, verlangte von ihr stündliche Gesichtsfotos, drohte ihr mit dem Tod, sollte sie Kontakt zu anderen Jungen haben, und zwang sie zur Übersendung von Nacktaufnahmen. Die Eskalation mündete schließlich in einem versuchten sexuellen Übergriff. Erst mithilfe ihrer Lehrerin fand das Mädchen den Weg zur Polizei und erstattete Anzeige.

Klares Frauenbild

Vor Gericht räumte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ein. Seine Erklärung dafür lieferte er auf Deutsch, das er offenkundig gut beherrscht: „Das kommt von Afghanistan. Von den Taliban.“

Die Staatsanwältin ließ das nicht unkommentiert: „Sie sind in Österreich, nicht in Afghanistan. Hier gibt es keine Taliban. Warum machen Sie das?“ Der Jugendliche verwies auf seinen Vater: „Das ist vielleicht wegen meinem Vater. Ich habe gesehen, was er mit meiner Mutter macht. Er hat sie geschlagen.“ Sein Frauenbild, das auch in den Jugenderhebungen dokumentiert wurde, offenbarte sich in einer Aussage, die kaum Spielraum für Interpretation lässt: „Frauen haben Regeln zu befolgen, Männer aber nicht.“

Das Urteil

Obwohl bei Vergewaltigungsdelikten gesetzlich keine rein bedingte Strafe vorgesehen ist, bleibt dem Jugendlichen eine Haftstrafe erspart. Das Gericht verhängte acht Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 720 Euro.

Darüber hinaus wurden ihm mehrere Auflagen erteilt: Er muss eine Sexual- sowie eine Männerberatung absolvieren und steht unter Bewährungshilfe. Da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen