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Zuhälterei

17-Jähriger zwang 13-Jährige zur Prostitution

Mädchen
FOTO: iStock/Anna Savina

Ein 17-jähriger Jugendlicher muss sich derzeit gerichtlich verantworten, da er zwei minderjährige Mädchen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbieten ließ. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann schwere Delikte vor, darunter Zuhälterei und den sexuellen Missbrauch nicht volljähriger Personen.

Vorbestrafter Täter

Der Beschuldigte mit tschetschenischen Wurzeln ist bereits einschlägig vorbestraft – ein Raubdelikt brachte ihm eine achtmonatige bedingte Freiheitsstrafe ein, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Laut Anklageschrift soll er seine erst vor sieben Tagen kennengelernte 13-jährige Partnerin mittels Anzeigen im Internet für bezahlte sexuelle Handlungen angeboten haben. Nach erfolgreicher Vermittlung an einen Kunden und der anschließenden Bezahlung versuchte er, auch für die 14-jährige Freundin des ersten Mädchens einen zahlenden Kunden zu finden.

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Rechtliche Problematik

Bevor die Vermittlung der Schülerin an fremde Männer erfolgte, kam es zwischen ihr und dem Angeklagten zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr – eine Handlung, die aufgrund des Altersunterschieds von mehr als drei Jahren strafrechtlich relevant ist. Der Verteidiger Florian Kreiner führte an, seine Mandantin habe sich als volljährig ausgegeben und sei bereits vor dem Kennenlernen im Prostitutionsmilieu aktiv gewesen.

Der seit Mitte November in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte räumte eine teilweise Schuld ein. Nach seinen Angaben habe das erste Treffen mit der 13-Jährigen am Bahnhof Wien-Meidling stattgefunden, wobei Kontaktdaten ausgetauscht wurden. Als sie ihm später mitteilte, dass ihr Geld für sexuelle Handlungen angeboten wurde, habe er selbst diese Geschäftsidee aufgegriffen.

Tatablauf

Für die Kundenakquise nutzte der 17-Jährige die Social-Media-Plattform Snapchat, wo er mit Preislisten auf die beiden Mädchen aufmerksam machte. Im Fall der 13-Jährigen kam es tatsächlich zu einer Vermittlung; der Angeklagte begleitete sie zum Treffen mit einem Studenten, der aussagte, das Mädchen für volljährig gehalten zu haben.

Vor Gericht gab der Beschuldigte an, er sei nur „zum Schutz mitgegangen“. Die vereinbarte Summe von 150 Euro sollte zwischen ihm und dem Mädchen aufgeteilt werden, tatsächlich behielt er jedoch 100 Euro für sich mit der Begründung, kein Wechselgeld zur Hand gehabt zu haben.

Das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, eine Urteilsverkündung steht aus.