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Schulprozess

19-Jähriger verbreitet NS-Bilder und Kinderpornos: 400 Euro Strafe

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FOTO: EPA-EFE/Christian Bruna

Ein 19-Jähriger stand in Wels wegen NS-Wiederbetätigung und Kinderpornografie vor Gericht. Nach einem Geständnis wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Am Donnerstagmorgen fand am Landesgericht in Wels ein bemerkenswerter Prozess statt, der nach nur etwa 30 Minuten vorläufig eingestellt wurde. Eine Schulklasse, die hauptsächlich aus Jungen bestand, war Zeuge dieser kurzen Verhandlung, in der ein 19-jähriger Angeklagter wegen schwerwiegender Vorwürfe vor Gericht stand. Ihm wurde NS-Wiederbetätigung sowie der Erwerb und Besitz von pornografischem Material mit Minderjährigen zur Last gelegt. Der junge Mann legte ein sofortiges Geständnis ab. Zwischen 2020 und 2024 hatte er zahlreiche Bilddateien mit NS-Bezug über WhatsApp verbreitet. Diese Bilder zeigten unter anderem Adolf Hitler beim Videospielen mit der Aufschrift „Pro Gamer 6.000.000 Kills 1 Death“, einen Mann mit Hitlergruß beim Geschlechtsverkehr vor einer Hakenkreuz-Fahne und eine PKW-Handschaltung in Form eines Hakenkreuzes mit der Aufschrift „Mercedes SS-Klasse“.

Bereits im Alter von 16 Jahren hatte der Angeklagte pornografisches Material aus dem Internet erworben. Auf die Frage der Richterin, ob er die Schwere seiner Taten verstehe, antwortete er mit „Nein“. Insgesamt hatte er rund 200 Bilder und Videos auf verschiedenen Geräten gespeichert. Die Richterin beschrieb den Angeklagten als jemanden, der die Tragweite seiner Handlungen nicht erkannte, und hob seine schulischen und beruflichen Schwierigkeiten hervor, ebenso wie seine Untauglichkeit bei der Stellung. Der Verteidiger führte an, dass das Versenden dieser Bilder auf jugendlichen Leichtsinn zurückzuführen sei und der Angeklagte sich der Ernsthaftigkeit seiner Handlungen nicht bewusst gewesen sei. Dennoch entschuldige dies seine Taten nicht.

Auflagen und Konsequenzen

Die Richterin fragte eindringlich: „Wissen Sie, warum das so schlimm ist und so streng bestraft wird?“ Der Angeklagte konnte sich an nichts aus dem Geschichtsunterricht über die NS-Zeit erinnern. Die Richterin entschied, das Verfahren mit einer zweijährigen Probezeit vorläufig einzustellen. Der Angeklagte muss bestimmte Auflagen erfüllen: Er muss an einem geführten Rundgang durch das KZ Mauthausen teilnehmen, eine Psychotherapie absolvieren, sich von einem Bewährungshelfer begleiten lassen und eine Diversion von 400 Euro zahlen. Zudem stimmte er zu, dass alle seine technischen Geräte zerstört werden.

Zum Schluss ermahnte die Richterin ihn: „Nix mehr auf dem Handy runterladen!“ Welche Wirkung dieser Prozessausgang auf die anwesende Schulklasse hatte, bleibt ungewiss.

Es ist fraglich, ob die ernsten Konsequenzen von NS-Wiederbetätigung und Besitz von kinderpornografischem Material in diesem Fall klar vermittelt wurden.