Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Wer sich weigert, geimpft, genesen oder getestet ins Büro zu kommen, muss mit Sanktionen rechnen.
In der Praxis bedeutet die neue 3G-Regel, dass alle, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen Kontakt haben, also etwa im Büro oder in der Kantine, einen solchen 3G-Nachweis brauchen. Für LKW-Fahrer gilt er z.B. nicht, da diese alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Um den Umstieg zu erleichtern, gibt es bis 14. November eine Übergangsfrist, heißt: Wer in dieser Zeit in der Arbeitsstätte keinen 3G-Nachweis hat, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
Welche Dokumente gelten als 3G-Nachweis?
Wie auch schon in anderen 3G-Bereichen gelten Impfpässe, QR-Codes des Grünen Passes, Testzertifikate, Genesungs- bzw. Quarantänebescheide und Antikörpertests.
Wer kontrolliert und wie oft?
Laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) werde es „stichprobenartige Kontrollen durch die Arbeitgeber“ geben. Wie die Kontrolle des 3G-Nachweises schlussendlich abläuft, ist dem Arbeitgeber überlassen. Auch tägliche Eintrittskontrollen vorm Büro etc. soll es nicht geben. Es besteht übrigens derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, dem Arbeitgeber eine Kopie des Nachweises zu schicken. Allerdings werde man das in der Praxis aus administrativen Gründen so handhaben.
Muss ich mich in der Freizeit testen?
Kurz und knapp: Ja. Es handelt sich um eine Verordnung vonseiten des Gesundheitsministers, weshalb die das Testen nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden kann.
Was tun, wenn ich vergessen habe, mich zu testen?
Rein rechtlich gesehen, darf man ohne 3G erst gar nicht zu seinem Arbeitsplatz. Der Jurist der Arbeiterkammer empfiehlt, sich sofort an das Unternehmen zu wenden, um ein unentschuldigtes Fernbleiben zu vermeiden.
Habe ich ein Recht auf Homeoffice?
Wie auch schon zuvor bleibt Homeoffice Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitnehmer und -geber. Man kann weder einseitig ins Homeoffice verbannt werden, noch darauf bestehen.
Welche Strafen drohen mir/der Firma bei Missachtung?
Bei Verstößen durch die Unternehmen drohen Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro. Arbeitsminister Martin Kocher betonte außerdem, dass Personen, die einen 3G-Nachweis dauerhaft verweigern, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Neben saftigen (Geld-) Strafen von bis zu 500 Euro müssen „3G-Rebellen“ dabei auch mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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