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Währing

7.600 Euro jährlich zu viel für Betriebskosten

Währinger Straße Wien
FOTO: Gugerell

Über Jahre hinweg mussten die Bewohner eines Altbaus im Wiener Bezirk Währing höhere Betriebskosten tragen, als sie tatsächlich verbraucht haben. Schuld daran war ein im Erdgeschoss befindliches Asia-Restaurant, dessen Wasser- und Müllkosten auf alle Mietparteien umgelegt wurden. Erst in diesem Jahr erhielten die Mieter eine korrekte Abrechnung, jedoch sind die zu viel gezahlten 116.000 Euro noch nicht erstattet worden.

Erheblicher Mehrverbrauch im Lokal im Erdgeschoss

Der überhöhte Wasser- und Müllverbrauch des China-Restaurants im Erdgeschoss führte zu den erhöhten Betriebskosten. Während der Wasserverbrauch und die Müllentsorgung des Lokals deutlich höher waren als die der übrigen Hausbewohner, wurden die dadurch entstandenen Kosten jahrelang gleichmäßig auf alle Parteien verteilt.

Kampf eines Mieters gegen die unfaire Abrechnung

Anton Z., einer der betroffenen Mieter, entschloss sich, gegen die überhöhten Forderungen vorzugehen und sammelte Beweise für die unzulässige Kostenverteilung. Erst durch Einschaltung von Anwälten kam es zur Reaktion der Hausverwaltung. 2022 wurde ein zusätzlicher Wasserzähler installiert und das Lokal erhielt einen eigenen Müllraum.

Deutliche Kostensenkung nach korrekter Zählung

Die neue Abrechnung für das Jahr 2023 zeigte einen drastischen Rückgang der Betriebskosten: Statt der zuvor geforderten 16.327 Euro wurden nur noch 8.700 Euro abgerechnet. Dies entspricht einer jährlichen Überzahlung von etwa 7.600 Euro, die die Mieter über Jahre hinweg für das Restaurant mitgetragen haben.

Rechtslage und Rückforderung der überzahlten Beträge

Durch die falsche Abrechnung haben die Mieter in insgesamt 15 Jahren rund 116.000 Euro zu viel bezahlt. Trotz der eindeutigen Überzahlung wurde den Mietern bisher kein Geld zurückerstattet. Die aktuelle Hausverwaltung verweigerte bislang eine Stellungnahme.

Tipps der Arbeiterkammer zur Betriebskostenkontrolle

Mieter haben die Möglichkeit, das Gericht um ein Urteil anzurufen, um die Rückzahlung der überzahlten Beträge einzufordern. Die Arbeiterkammer rät zudem, nach Eröffnung eines neuen Lokals im Haus die Betriebskostenabrechnung genau zu überprüfen und gegebenenfalls einen Antrag bei der Schlichtungsstelle MA50 zu stellen.

Laut Walter Rosifka von der Arbeiterkammer besteht für den Vermieter eine Präklusionsfrist von einem Jahr, innerhalb derer Betriebskosten in Rechnung gestellt werden können. Die Mieter haben hingegen eine Verjährungsfrist von drei Jahren für Rückforderungen. Somit können die „Überkosten“ nur für die letzten drei Jahre eingefordert werden.

Jeder betroffene Mieter hat demnach die Möglichkeit, einen Teil der zu viel gezahlten Summe zurückzubekommen, sofern er innerhalb der Frist tätig wird. Wer erst nach drei Jahren zur Schlichtungsstelle geht, hat jedoch keine Chance mehr auf Rückerstattung.