Nach einer folgenschweren Fehldiagnose im Kepler Klinikum Linz muss eine 30-jährige Oberösterreicherin mit den lebensverändernden Konsequenzen zurechtkommen. Der medizinische Irrtum führte zur Entfernung ihrer gesunden Gebärmutter. Wie das Krankenhaus mitteilt, wurde zunächst eine Gewebeprobe entnommen und pathologisch untersucht. Das Ergebnis deutete auf einen hochgradig malignen Tumor hin, woraufhin das interdisziplinäre Tumorboard eine vollständige Entfernung empfahl.
Die Operation, bei der Anfang August die Gebärmutter samt Eileitern und einem Eierstock entfernt wurde, stellte sich später als unnötig heraus. Bei einer nachfolgenden Untersuchung konnte kein Tumor nachgewiesen werden. Interne Untersuchungen des Klinikums ergaben eine geringfügige Verunreinigung der ursprünglichen Probe, die zu dem falschen Befund geführt hatte.
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Rechtliche Konsequenzen
„Dieser jungen Frau wurde die Möglichkeit, jemals Kinder zu bekommen, unwiderruflich genommen. Diese Chance ist für immer verloren. Die einzige Form der Wiedergutmachung kann jetzt nur noch finanzieller Natur sein.“ Der Rechtsvertreter der Patientin sieht aktuell zwei Wege: „Entweder wir finden in gemeinsamen Gesprächen eine einvernehmliche Lösung.“ Dieses Angebot habe er bereits an die Klinikleitung und die Gesundheitsholding herangetragen – „bislang ohne positive Resonanz“.
Sollte keine Gesprächsbereitschaft entstehen, „werden wir den Rechtsweg beschreiten“, erklärt der Anwalt unmissverständlich. Zur möglichen Höhe der angestrebten Entschädigung könne er derzeit keine konkreten Angaben machen. Er betont jedoch: „Wir sprechen hier vom gesamten weiteren Leben einer jungen Frau. Bei einer Berechnung vom jetzigen Alter bis zur durchschnittlichen Lebenserwartung ergibt sich eine erhebliche Summe, die angesichts der Umstände durchaus angemessen wäre.“
Kritik am Klinikum
Der Jurist übt zudem scharfe Kritik am Umgang mit seiner Mandantin. Das Verhalten von Klinikum und Gesundheitsholding bezeichnet er als „völlig unbegreiflich und inakzeptabel“: „Wie kann man einerseits eine offensichtliche Probenkontamination einräumen und gleichzeitig behaupten ’so etwas kann vorkommen‘, die Patientin müsse das Ergebnis akzeptieren und habe einfach Pech gehabt?“
Diese Haltung sorgte bereits im Kommentarbereich von „Heute“ für heftige Diskussionen. Viele Leser können nicht nachvollziehen, wie eine Probenkontamination ohne Behandlungs- oder Verfahrensfehler auftreten kann. Für den Anwalt steht fest: „Wenn man das nicht als Fehler betrachtet, dann existieren Fehler grundsätzlich nicht.“
Der weitere Verlauf hänge nun vom Verhalten der Klinik und der Holding ab: „Wenn sie ihre bisherige Linie fortsetzen, sieht die Situation nicht vielversprechend aus.“ Der Anwalt präzisiert: „Solange sie darauf beharren, dass kein Fehler vorliegt und die Patientin einfach Pech hatte, gibt es kaum Gesprächsgrundlage. Unter diesen Voraussetzungen ist keine Einigung möglich.“
Im Gespräch mit „Heute“ bekräftigt Rechtsanwalt Rainer Hable, der die Betroffene vertritt: „Hier liegt ein irreparabler Fehler vor, der nicht rückgängig gemacht werden kann.“