Die Karten werden neu gemischt: Eine EU-Richtlinie revolutioniert ab 2026 die Gehaltsverhandlungen und verbietet eine bislang typische Frage im Bewerbungsgespräch.
Ab Juni 2026 tritt eine neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz in Kraft, die für mehr Fairness am Arbeitsmarkt sorgen soll. Im Mittelpunkt steht dabei das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleichwertige Arbeit. Personalexpertin Melanie Trommer erklärt: „Diese soll dafür sorgen, dass der Grundsatz ‚gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit‘ nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch im Arbeitsalltag greift.“
Die Neuregelung bringt konkrete Vorteile für Arbeitnehmer mit sich. Künftig sind Unternehmen verpflichtet, bereits während des Bewerbungsgesprächs das angebotene Einstiegsgehalt offenzulegen. Zudem erhalten Beschäftigte auf Anfrage Informationen über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Positionen. Diese Maßnahmen verändern nicht nur die Unternehmenskultur, sondern stärken auch die Position von Bewerbern.
Fairere Verhandlungen
Gehaltsverhandlungen sollen dadurch auf Augenhöhe stattfinden und die traditionell schwächere Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ausgleichen. Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Aspekt der Richtlinie: Eine bislang gängige Frage im Vorstellungsgespräch wird künftig untersagt.
Verbotene Gehaltsfrage
Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. „Durch die Nennung des vorigen Verdienstes entsteht ein Ankereffekt“, erläutert die Expertin. Die Neuregelung ermöglicht es, die Vergütung unabhängig vom früheren Einkommen festzulegen, was größere Gehaltssprünge begünstigt.
Sollte die Frage dennoch gestellt werden, sind Bewerber nicht zur Antwort verpflichtet.