Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Eizellen-Gesetz

Eizellen einfrieren lassen: Wie alt ist zu alt?

Eizellen einfrieren lassen: Wie alt ist zu alt?
FOTO: Parlamentsdirektion/Ulrike Wieser
3 Min. Lesezeit |

Ein Verfassungsurteil setzt die Politik unter Druck – und Familienministerin Bauer zieht daraus weitreichende Konsequenzen.

Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat angekündigt, das sogenannte Social Egg Freezing (Einfrieren von Eizellen ohne medizinischen Grund) gesetzlich zu regeln. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2025, der das bisherige Verbot als verfassungswidrig eingestuft hatte. Bis spätestens 31. März 2027 muss eine entsprechende Neuregelung beschlossen sein – andernfalls fällt das Verbot ersatzlos weg.

Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Entscheidung vom 21. Oktober 2025 das in § 2b Abs. 1 Fortpflanzungsmedizingesetz verankerte ausnahmslose Verbot aufgehoben. Die Begründung: Der Wunsch, ein Kind zu haben und eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, sei Teil des vom Art. 8 EMRK geschützten Privatlebens. Ein ausnahmsloses Verbot des Social Egg Freezing stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in dieses Grundrecht dar.

Bauer spricht sich dafür aus, dass Frauen eingefrorene Eizellen bis zu einem Alter zwischen 45 und 50 Jahren verwenden dürfen. „Wir sollten uns hier keine Zeit mehr lassen, das zu regeln“, erklärte die Ministerin. Nach einer Reihe von Expertengesprächen hält sie für die Entnahme von Ei- und Samenzellen keine Altersbeschränkung für erforderlich.

Derzeit hält sich die Ministerin zu einem Arbeitsbesuch in Berlin auf, wo sie ihre deutsche Amtskollegin Karin Prien trifft und eine Beratungsstelle für Menschen mit Kinderwunsch besucht.

Aufklärung & IVF-Fonds

Mit der Einführung des Social Egg Freezing verbindet Bauer die Forderung nach einer breiten Aufklärungskampagne. Frauen müssten über die damit verbundenen Risiken informiert werden und dürften nicht in dem Glauben gelassen werden, einen Kinderwunsch damit beliebig lange aufschieben zu können.

Parallel dazu soll der IVF-Fonds, der Paare bei einer medizinisch notwendigen künstlichen Befruchtung unterstützt, weiterentwickelt werden. Der Schwerpunkt solle künftig stärker auf ungewollter Kinderlosigkeit liegen. Laut Bauer sind zehn bis 15 Prozent aller Partnerschaften in Österreich ungewollt kinderlos, während 65 Prozent der jungen Menschen sich eine Familie mit Kindern wünschen.

Gestaffelter Mutterschutz

Darüber hinaus bekräftigte Bauer ihre Forderung nach einem gestaffelten Mutterschutz bei Schwangerschaftsverlust nach deutschem Vorbild, mit einer Opt-out-Regelung. Konkret sieht das Modell ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu zwei Wochen Schutzfrist vor, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen.

SPÖ und Neos hatten sich in der Vergangenheit gegen eine solche Regelung ausgesprochen: Die SPÖ verwies auf den Krankenstand als ausreichende Lösung, während die Neos die Befürchtung äußerten, eine derartige Regelung könnte Auswirkungen auf den straffreien Schwangerschaftsabbruch haben.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen