Zwei Ex-Funktionäre des Assad-Regimes standen in Wien vor Gericht – nun fiel das Urteil für systematische Folter an Zivilpersonen.
Am Wiener Landesgericht ist am Montag ein viel beachtetes Verfahren gegen zwei ehemalige Funktionäre des syrischen Assad-Regimes zu Ende gegangen. Die Richter sprachen die Männer in weiten Teilen schuldig und verurteilten sie zu je acht Jahren Freiheitsstrafe. Gegenstand des Prozesses waren Folter und Gewalt an insgesamt 21 Zivilpersonen, begangen im Zuge der brutalen Niederschlagung der syrischen Protestbewegung.
Ein Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten an „staatlich organisierter, systematischer Folter“ beteiligt gewesen seien. Der vorsitzende Richter unterstrich in seiner Urteilsbegründung, dass Österreich für die Verfolgung dieser Taten zuständig sei und Verjährung nicht eingetreten sei.
Die rechtliche Grundlage für die österreichische Zuständigkeit bildet das Weltrechtsprinzip, das Österreich anwendet. Die Zuständigkeit des Wiener Landesgerichts ergibt sich aus dem Wohnsitz der Angeklagten. Die zwischen 2011 und 2013 begangenen Taten sind nicht verjährt, weil die zehnjährige Verjährungsfrist durch Ermittlungsmaßnahmen und erste Einvernahmen gehemmt wurde.
Schwere Vorwürfe
Seit Prozessbeginn Anfang Juni standen der frühere Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al. H., sowie der einstige Chef der Kriminalpolizei in Raqqa, Abou R., vor Gericht. Über 13 Verhandlungstage hinweg schilderten ehemalige Opfer aus Europa und Syrien, was ihnen widerfahren war. Ihre Aussagen belasteten die Angeklagten erheblich.
Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, nicht nur an den Misshandlungen mitgewirkt, sondern diese in Teilen auch eigenhändig vorgenommen zu haben. Der Erstangeklagte habe in einem Fall selbst Gewalt ausgeübt, der Zweitangeklagte in mehreren Fällen. „Man wollte die Leute vom weiteren Demonstrieren abhalten“, hielt der Richter fest.
Alle Opfer seien in besonders erniedrigender Weise behandelt worden, in den gravierendsten Fällen mit dauerhaften Folgen: „Wer das erlebt hat, hat sehr leicht eine posttraumatische Belastungsstörung.“
Operation White Milk
Besonderes Augenmerk richtete das Gericht auf den Erstangeklagten Khaled Al. H., der 2015 durch die sogenannte Operation „White Milk“ in die Schlagzeilen geraten war. Im Rahmen einer Kooperation mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad soll er damals unter Mitwirkung österreichischer Behörden aus Frankreich nach Österreich gebracht worden sein. Anschließend erhielt er Unterstützung im Asylverfahren. Seit Dezember 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft.
„Alles, was in diesem Haus an Gewalt passiert ist, haben wir Ihnen zugerechnet“, hielt der Richter dem Angeklagten Khaled Al. H. vor. Als Leiter des Geheimdienstes habe er die Verantwortung für das getragen, was in seinem Zuständigkeitsbereich geschah – sowohl im Gebäude selbst als auch vor der Untersuchungskommission. „Er hätte diverse Maßnahmen ergreifen können, um die Situation der Häftlinge zu verbessern.“ Als konkretes Beispiel nannte der Richter, dass der General die Folterinstrumente hätte entfernen lassen können.
Das Gericht befand Khaled Al. H. unter anderem der schweren Körperverletzung, der schweren Nötigung, der Folter sowie der geschlechtlichen Nötigung für schuldig. Auch Moussab Abou R. wurde verurteilt – wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung.
Beide Männer erhielten eine Freiheitsstrafe von jeweils acht Jahren.