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Babynahrungsskandal

Gift in Babymilch? Österreich ermittelt

Gift in Babymilch? Österreich ermittelt
(Foto: Pexels)
3 Min. Lesezeit |

Verunreinigte Babymilch, kranke Säuglinge, Konzerne in der Schusslinie – nun schalten sich Staatsanwaltschaften in mehreren Ländern ein.

Der Skandal um möglicherweise verunreinigte Säuglingsnahrung hat nun auch die österreichische Justiz auf den Plan gerufen. Bereits im vergangenen Winter hatten mehrere Hersteller in über 60 Ländern entsprechende Produkte vom Markt genommen. Auslöser war der Verdacht auf eine Belastung mit dem Giftstoff Cereulid (bakterielles Toxin), der bei Säuglingen Durchfall und Erbrechen auslösen kann. Neben Österreich wurden auch aus Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Spanien und dem Vereinigten Königreich Verdachtsfälle gemeldet und untersucht.

Sowohl in Wien als auch in Innsbruck haben Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Lebensmittelkonzerne eingeleitet. Die Innsbrucker Behörde ermittelt im Zusammenhang mit Danone, ihre Wiener Entsprechung gegen Nestlé – beides wurde von den zuständigen Stellen bestätigt. Vorausgegangen waren Strafanzeigen der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch gegen beide Unternehmen. Die Organisation teilte am Donnerstag mit, in engem Austausch mit den Ermittlungsbehörden zu stehen und diesen relevante Informationen für die weiteren Untersuchungen bereitzustellen.

Ermittlungen ausgeweitet

Der Fall beschäftigt nicht nur die österreichische Justiz. Auch in Frankreich laufen nach einer Anzeige von Foodwatch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Wie die Organisation unter Berufung auf Recherchen von Radio France, RTS und RTBF berichtete, soll die französische Staatsanwaltschaft einen konkreten Zusammenhang zwischen dem Verzehr kontaminierter Säuglingsnahrung und dem Nachweis von Toxinen im Stuhl eines 24 Tage alten Babys bestätigt haben. Die betroffenen Konzerne hatten einen solchen Zusammenhang bislang bestritten.

Parallel zu den strafrechtlichen Verfahren wurde in Dornbirn eine Zivilklage gegen Nestlé eingebracht – ein Schritt, den Foodwatch ausdrücklich begrüßt. Die klagenden Eltern machen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schmerzensgeld und Kosten für den Pflegeaufwand geltend. Darüber hinaus ließ die betroffene Familie ein mikrobiologisches Gutachten erstellen, das nach Einschätzung von Foodwatch auch für andere Betroffene als Grundlage für mögliche rechtliche Schritte dienen könnte.

Späte Information

Seit Bekanntwerden des Skandals haben sich laut Foodwatch rund 90 Betroffene bei der Organisation gemeldet. Sie schilderten demnach einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Verabreichung möglicherweise kontaminierter Babymilch und dem Auftreten von Krankheitssymptomen.

Kritik äußert Foodwatch auch am Informationsmanagement in Österreich. „Laut unseren Informationen wurde das medizinische Personal in Österreich sehr spät über die Kontamination informiert, was zur Folge hatte, dass bei den erkrankten Säuglingen kaum Untersuchungen auf eine mögliche Cereulid-Vergiftung stattgefunden haben und wenn Stuhlproben genommen wurden, dann zu spät“, erklärte Linkeseder.

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KO KOSMO-Redaktion
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