Ein Ehrenamt im Eisenbahnmuseum, neun Betroffene und Vorwürfe über zwölf Jahre – jetzt ist ein früherer ÖBB-Lokführer angeklagt.
Neun Personen sind von der Anklage erfasst, die jüngsten von ihnen waren zum Zeitpunkt der Taten 13 Jahre alt. Der Tatzeitraum, den die Staatsanwaltschaft zugrunde legt, erstreckt sich über zwölf Jahre – von 2009 bis 2021. In zwei Fällen wird dem Beschuldigten schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen, in einem weiteren Fall sexueller Missbrauch von Unmündigen.
Die übrigen Anklagepunkte umfassen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sowie sexuelle Belästigung. Die Anklageschrift wurde in der Vorwoche beim Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Rechtskraft hat sie noch nicht erlangt; der Verteidigung steht eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung offen, um Einspruch zu erheben.
Anzeige löste Ermittlungen aus
Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen durch eine Anzeige, die ein mittlerweile erwachsener Betroffener im Frühjahr 2025 erstattet hatte. Er schilderte dabei Vorfälle, die ihm in seiner Jugend widerfahren sein sollen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde der Triebfahrzeugführer zunächst vom Dienst freigestellt und suspendiert. Die ÖBB teilten im Frühjahr 2026 mit, dass das Entlassungsverfahren abgeschlossen und der Mann entlassen worden sei.
Die späteren Opfer hatte der Angeklagte nahezu ausnahmslos über sein ehrenamtliches Engagement im Eisenbahnmuseum Strasshof an der Nordbahn im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich kennengelernt. Bei den Betroffenen handelte es sich überwiegend um begeisterte Eisenbahnfans, die das Museum besuchten und dabei in Kontakt mit dem Mann gerieten. Er soll ihr Vertrauen erschlichen haben, woraufhin es in der Folge zu Übergriffen und in mehreren Fällen zu sexuellen Handlungen gekommen sein soll.
Museums Reaktion
Der Betreiber des Museums zeigte sich, nachdem die Vorwürfe gegen den langjährigen Mitarbeiter im vergangenen Oktober bekannt wurden, „zutiefst erschüttert“.
Als unmittelbare Reaktion wurde eine Ombudsstelle eingerichtet und mit den Strafverfolgungsbehörden bei der Aufarbeitung der Vorgänge zusammengearbeitet.