Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Gerichtsurteil

Betrunken Verkehrsschilder geklaut: 30-Jähriger muss 8.400 Euro zahlen

Betrunken Verkehrsschilder geklaut: 30-Jähriger muss 8.400 Euro zahlen
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Sechs gestohlene Verkehrsschilder, eine Garage – und am Ende eine Rechnung, die ein 30-jähriger Leobener so schnell nicht vergessen wird.

Ein 30-jähriger Leobener hat vor dem Landesgericht Leoben eine empfindliche Geldstrafe kassiert, nachdem er in alkoholisiertem Zustand sechs Verkehrsschilder aus dem öffentlichen Raum entfernt und in seiner Garage verstaut hatte. Das Vergehen wurde als dauernde Sachentziehung angeklagt.

Bereits zu Beginn der Verhandlung ordneten Staatsanwältin und Richterin die Tat in eine bestimmte Kategorie ein. „Das ist ein klassisches Jugenddelikt“, stellte die Staatsanwältin fest. Die Richterin pflichtete ihr bei: „Das machen eigentlich Kinder.“ Der Angeklagte zeigte sich vollständig geständig und schilderte seinen Zustand zur Tatzeit ohne Beschönigung: „Ich war ziemlich betrunken. Warum ich es getan habe, weiß ich nicht mehr.“

Teurer Spaß

Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand er sich in einer persönlich schwierigen Phase – seinen Führerschein hatte er bereits wegen Alkohol am Steuer verloren. Eine diversionelle Erledigung schied im vorliegenden Fall aus, weil der Mann bereits zwei vergleichbare Maßnahmen in seiner Vergangenheit aufzuweisen hatte.

Die Richterin würdigte zwar die Milderungsgründe – fehlende Vorstrafen, Alkoholisierung als Tatauslöser und das vollständige Geständnis –, sah sich jedoch aufgrund der Vorgeschichte und des Einkommensniveaus des Angeklagten zu einer Geldstrafe veranlasst. Ihr Kommentar fiel dabei bemerkenswert direkt aus: „Es ist kein wahnsinnig gravierendes Delikt. Sie sind unbescholten, haben aufgrund ihrer Alkoholisierung so gehandelt und Sie sind geständig. Aber eine weitere Diversion ist aufgrund ihrer Vorgeschichte nicht möglich. Weil Sie recht viel verdienen, wird das jetzt leider trotz Milderungsgründen ein teurer Spaß.“

Die verhängte Strafe setzt sich aus 120 Tagessätzen zu je 70 Euro zusammen – in Summe 8.400 Euro. Der Angeklagte ersuchte um die Möglichkeit einer Ratenzahlung.

Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Dennoch gilt die Verurteilung bereits als Vorstrafe, auch wenn sie im Strafregisterauszug nicht aufscheint.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen