Ein FPÖ-Vorstoß zur Staatsbürgerschaft entfacht im Innenausschuss eine grundsätzliche Debatte über Asyl und Einbürgerung.
Im österreichischen Parlament ist eine kontroverse Debatte über die Vergabe der Staatsbürgerschaft an Asylberechtigte entbrannt. Ausgangspunkt ist ein Antrag der FPÖ, die das Staatsbürgerschaftsrecht für Menschen mit Asylstatus deutlich verschärfen will.
Der von FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann und weiteren Abgeordneten eingebrachte Antrag wurde am 17. September im Innenausschuss behandelt.
Konkret fordert die FPÖ, dass Asylberechtigte künftig nicht mehr allein aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer einen Rechtsanspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft geltend machen können. Darmann stellte im Ausschuss klar, dass Zeiten im Asylstatus künftig nicht mehr auf die für eine Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden sollen. Dafür müsste das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert werden.
Schutz auf Zeit
Die FPÖ begründet ihren Vorstoß mit dem grundlegenden Charakter des Asylrechts. Asyl sei Schutz vor Verfolgung und damit aus Sicht der Freiheitlichen grundsätzlich ein Schutz auf Zeit. Ein zeitlich begrenzter Schutzstatus dürfe deshalb nicht automatisch zur Grundlage für einen späteren Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft werden, argumentiert die Partei.
FPÖ-Abgeordneter Markus Leinfellner erklärte im Ausschuss, die Staatsbürgerschaft dürfe nicht als „Integrationsprogramm“ betrachtet werden. Integration sei vielmehr eine „Holschuld“. Hintergrund der Debatte ist auch, dass für zahlreiche Menschen, die während der großen Fluchtbewegung ab 2015 nach Österreich kamen und später Asyl erhielten, inzwischen die Zehnjahresgrenze relevant wird.
Einbürgerungen steigen
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Zahl der Einbürgerungen deutlich gestiegen ist. Im Jahr 2025 wurden 3.190 Personen mit zuvor syrischer und 1.302 mit afghanischer Staatsangehörigkeit eingebürgert, wie im Innenausschuss unter Berufung auf die Einbürgerungsstatistik hervorgehoben wurde.
Auch 2026 setzt sich diese Entwicklung fort. Laut Statistik Austria erhielten allein im ersten Halbjahr 2.319 Menschen mit zuvor syrischer und 968 mit afghanischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Österreich die österreichische Staatsbürgerschaft. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2026 9.750 in Österreich lebende Personen eingebürgert.
Allerdings bedeutet eine syrische oder afghanische Herkunft nicht automatisch, dass die betreffende Person zuvor Asylstatus hatte. Die Statistik unterscheidet an dieser Stelle nach bisheriger Staatsangehörigkeit und nicht danach, auf welchem Aufenthaltsstatus die gesamte Zeit in Österreich beruhte.
Kein Automatismus
Nach der derzeit geltenden Rechtslage erhalten Asylberechtigte die österreichische Staatsbürgerschaft nicht automatisch nach zehn Jahren. Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht jedoch vor, dass Personen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft nach mindestens zehn Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben können, sofern auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören unter anderem Unbescholtenheit, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie die erforderlichen Deutschkenntnisse und Kenntnisse der demokratischen Ordnung und Geschichte Österreichs. Zudem muss das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bestätigen, dass kein Verfahren zur Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft eingeleitet wurde und auch keine entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
Genau an diesem Punkt setzt die FPÖ an: Nach ihrem Vorschlag soll die Zeit, die jemand ausschließlich aufgrund seines Asylstatus in Österreich verbringt, nicht mehr für den späteren Erwerb der Staatsbürgerschaft angerechnet werden.
Heftiger Wortwechsel
Im Innenausschuss stieß die Forderung auf deutlichen Widerspruch. Grünen-Abgeordneter Lukas Hammer verwies darauf, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht bereits zahlreiche Voraussetzungen vorsieht. Er warf der FPÖ vor, Menschen trotz erfolgreicher Integration dauerhaft von der Staatsbürgerschaft ausschließen zu wollen, und sprach in diesem Zusammenhang von „Rassismus“.
Darüber entwickelte sich eine scharfe Auseinandersetzung zwischen Hammer und Gernot Darmann. Die FPÖ wies den Vorwurf zurück und verwies darauf, dass sich ihr Antrag auf den rechtlichen Charakter des Asylstatus und dessen Anrechnung auf die Aufenthaltsdauer beziehe.
Auch Vertreter von ÖVP, SPÖ und NEOS unterstützten den Antrag nicht. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl verwies auf die bereits bestehenden Voraussetzungen für eine Einbürgerung und erklärte, dass eine Schlechterstellung aufgrund des früheren Aufenthaltsstatus grundrechtliche Fragen aufwerfen könne.
Antrag vertagt
Eine endgültige Entscheidung über den Vorstoß fiel im Ausschuss nicht. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dafür, den FPÖ-Antrag zu vertagen. Damit ist die Forderung vorerst nicht beschlossen, aber auch nicht endgültig vom Tisch.
Die politische Grundsatzfrage bleibt damit bestehen: Soll die Dauer eines Aufenthalts als anerkannter Flüchtling vollständig für einen späteren Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft zählen – oder soll zwischen vorübergehendem Schutz und dauerhafter Einwanderung stärker unterschieden werden?
Genau darüber dürfte die Debatte im Parlament weitergehen.