Blaulicht und Sirene ignoriert, Rettungsgasse ausgenutzt – ein Fahrer in Bayern hat damit vor Gericht schwere Konsequenzen provoziert.
Ein 36-jähriger Autofahrer hat in Bayern einem Notarztwagen auf der B17 bei Augsburg über eine Strecke von sechs Kilometern die Durchfahrt verwehrt. Anstatt dem Einsatzfahrzeug Platz zu machen, fuhr er vor dem Rettungswagen her und nutzte die dadurch freigehaltene Fahrbahn für sich selbst – dabei überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich. Durch dieses Verhalten verzögerte sich die Ankunft des Notarztes beim Patienten um rund fünf Minuten.
Vorsätzliche Behinderung
Während die übrigen Verkehrsteilnehmer auf der stark frequentierten Bundesstraße pflichtgemäß zur Seite fuhren, ignorierte der 36-Jährige konsequent sowohl das Blaulicht als auch die Sirene des Einsatzfahrzeugs. Das Amtsgericht Augsburg wertete dieses Vorgehen als vorsätzliche Ausnutzung der freien Fahrbahn zum eigenen Vorteil.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro und ordnete den Entzug der Fahrerlaubnis an. Frühestens nach zwei Jahren darf der Mann eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Über welchen Notfall der Rettungsdienst zum Zeitpunkt des Vorfalls informiert war, ist nicht bekannt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.