Ein Notfall in der Innsbrucker Klinik bringt ein Tiroler Elternpaar vor Gericht. Hinter der Anklage steht, was daheim unterblieben sein soll.
Das Elternpaar aus dem Tiroler Oberland muss sich vor Gericht verantworten: Die Staatsanwaltschaft hat – noch nicht rechtskräftig – Anklage wegen fortgesetzter Gewaltausübung eingebracht. Ins Rollen gebracht hat die Ermittlungen die Einlieferung der siebenjährigen Tochter in die Innsbrucker Klinik Ende April. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Konkret werfen die Ermittler den Eltern vor, ihre Fürsorgepflicht grob verletzt und dem Kind notwendige ärztliche Behandlungen vorenthalten zu haben. Nach Auffassung der Anklagebehörde ist der Tatbestand der fortgesetzten Gewaltausübung auch dann erfüllt, wenn Pflege und Fürsorge schlicht unterbleiben.
Den Ermittlungen zufolge soll das Mädchen über einen langen Zeitraum hinweg massiv vernachlässigt worden sein. Die – nicht rechtskräftige – Anklage beruht auf dem Vorwurf, dass gebotene medizinische Maßnahmen ausgeblieben seien. In sämtlichen Punkten gilt die Unschuldsvermutung.
Lebensbedrohlicher Zustand
Als die Siebenjährige Ende April ins Spital kam, soll sie lediglich elf Kilogramm gewogen haben. Die Ärzte stellten Ödeme an Armen und Beinen, am Rumpf und am Gesäß fest, dazu eine eingeschränkte Herz- und Nierenfunktion. Der Zustand des Kindes wurde als akut lebensbedrohlich eingestuft.
Das Mädchen leidet an einer seltenen, genetisch bedingten Hauterkrankung, die zu gewebezerstörenden Veränderungen an Haut und Weichteilen führt. Die Infektion sei nicht angemessen behandelt worden. Dokumentiert sind entzündliche Hautveränderungen mit stellenweise mehr als einem Zentimeter dicken Verkrustungen, eine beginnende Sepsis sowie starke Schmerzen.
Außerdem seien die Gelenke des Mädchens in einer Beugestellung erstarrt gewesen. Seit Anfang April habe es sich nicht mehr eigenständig fortbewegt, da verkürzte Sehnen dies unmöglich gemacht hätten. Wegen der Schmerzen habe das Kind kaum Kleidung ertragen, und auch die Nahrungsaufnahme sei beeinträchtigt gewesen.
Am 28. April wurde die Tochter auf Drängen der Hausärztin in die Klinik gebracht und sofort auf der Kinderintensivstation versorgt. Schon 2023 war das Mädchen mehrfach stationär behandelt worden, als letzter Arztbesuch wegen der Hauterkrankung wird der September 2025 genannt. Eine telefonisch durchgegebene Besserung konnten die Ermittlungen nicht bestätigen.
Position der Verteidigung
Der Rechtsanwalt der Mutter verweist auf eine Überforderung der Eltern. Die Krankheit sei nur schwer zu diagnostizieren gewesen, und die Mutter habe sich seiner Darstellung nach stets um ihre Tochter gekümmert.
Belastet gewesen seien die Eltern zudem durch ein früheres Ermittlungsverfahren, das mit einem Spitalsaufenthalt zusammenhing. Dem Kind Schaden zuzufügen, sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen.
Die Mutter sitzt wegen Tatbegehungsgefahr weiterhin in Untersuchungshaft. Der Vater kam Mitte August aus der U-Haft frei; das Oberlandesgericht hat gegen ihn jedoch ein Kontaktverbot verhängt. Im Fall einer Verurteilung beträgt der Strafrahmen zwei bis zehn Jahre Freiheitsentzug.
Der Tochter geht es den Umständen entsprechend gut. Sie wird von der Kinder- und Jugendhilfe betreut und medizinisch weiter versorgt.
Auch ihr Bruder wurde fremduntergebracht.